Kinder stecken eine Katze in die Waschmaschine

Als eine Hausbewohnerin aufgrund eines penetranten Geruchs im Tankraum des Kellers Nachschau hielt, entdeckte sie eine tote Katze, welche in eine Decke eingewickelt war. Die Spezialisten des Diensthundewesens der Stadtpolizei Zürich stellten rasch fest, dass das Tier schon stark verwest war. Im Laufe der weiteren Abklärungen wurden auch mehrere Kinder im Quartier befragt. Aufgrund von deren Schilderungen führte die Spur zu drei Knaben. Diese konnten rasch eruiert und zum Ereignis befragt werden. Gestützt auf dieses Gespräch muss davon ausgegangen werden, dass sie die Katze in die Waschküche gebracht, anschliessend in die Waschmaschine gesperrt und die Maschine in Gang gesetzt haben. Obwohl der Tatbestand der Tierquälerei gegeben ist, können die drei Kinder im Alter von sechs, sieben und acht Jahren strafrechtlich nicht belangt werden, da Kinder unter zehn Jahren strafunmündig sind. Die Stadtpolizei prüft, ob die Eltern strafrechtlich belangt werden können.

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