Die Denkmalpflege führt seit Juni eine Schutzabklärung bei den Burchhäusern durch (siehe Beitrag vom 22. Juni). Sie präsentierte am 4. November in der Kirche Glaubten ihre Abklärungen bezüglich Schutzwürdigkeit und die Wünsche der verschiedenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Gebäude und Grundstücke. Eigentlich wäre die Denkmalpflege zur Befragung der Grundeigentümer gesetzlich nicht verpflichtet. Für sie ist es aber wichtig, dass sie die Wünsche bei einer allfälligen Ausarbeitung einer Schutzzone miteinbeziehen kann.
Die Denkmalpflege erachtet die Burchhäuser als «Ensemble» knapp schutzwürdig. Architektonisch sind sie keine Meisterleistung. Sie nahmen seinerzeit einen Baustil auf der bereits über 10 Jahre alt war. Es gibt im Kanton bereits mehrere ähnliche Siedlungen aus dieser Zeit. Würde das Haus alleine stehen, würde man es eindeutig nicht unter Schutz stellen, da der Baustil und die Bausubstanz nicht einzigartig ist. Die Gärten sind für sich einzeln gesehen auch nicht schutzwürdig. Die Gesamtheit aller Liegenschaften mit den Gärten wird aber als knapp schützenswert bewertet. Eine Herausforderung sieht die Denkmalpflege darin, festzulegen welche Häuser nun genau unter Schutz gestellt werden sollen. Es gibt Gebäude, die angebaut oder stark verändert wurden. Ein paar Burchhäuser liegen etwas separiert an der Wehntalerstrasse und an der Erchenbühlstrasse.
Die Präsentation der Rückmeldungen der Anwohner zeigte folgendes Bild: Es gibt drei gleich grosse Gruppen: Befürworter, Gegner und diejenigen, die sich nicht geäussert haben. Eine kleinere Gruppe könnte mit beiden Situationen leben.
Auffallend ist, dass in der Gruppe, die eine Unterschutzstellung wünschen viele ü60, kinderlose Ehepaare und Senioren sind. Kritische Fragen und ablehnende Statements zur Unterschutzstellung kamen mehrheitlich von jüngeren Familien. Ein Grundeigentümer wies auf die Problematik hin, wie das ganze Verfahren ins Rollen kam. Ein Mitarbeiter des Bauamts gab auf Anfrage den Tipp mit dem Provokationsgesuch. So könne man ein bereits eingereichtes Bauprojekt stoppen. Die Instrumentalisierung der Denkmalpflege hinterlässt im ganzen Prozess einen fahlen Nachgeschmack. Die Denkmalpflege von sich aus, hatte die Häuser bisher nicht auf dem Radar. Das zeigen die bisherigen Iventarisierungsaktivitäten und die vorhandenen Dokumentationen über Siedlungen in der Stadt.

In der anschliessenden Fragerunde verdeutlichte sich nochmals das Anliegen der Befürworter der Unterschutzstellung. Nach ihren Wünschen, sollte das Quartier so bleiben wie es ist. Am liebsten nur 1 ½ geschossige Häuser mit Dachstock. Die Gärten sollten möglichst erhalten bleiben. Weitere Fragen drehten sich um den Komplex, welche Häuser nun genau unter Schutz gestellt würden und was man machen muss, dass das eigene Haus nicht in den Schutzperimeter fällt. Ein weiteres Thema waren die Entschädigungsforderungen bezüglich der materiellen Enteignung. Lässt sich das Grundstück nach der Unterschutzstellung im gleichen Rahmen wirtschaftlich nutzen, wie das die aktuelle Bau- und Zonenordnung vorsieht, wird kaum eine Entschädigung ausbezahlt. Reduziert sich die Nutzung des Eigentums auf das Szenario, das den Gesuchstellern vorschwebt, so lassen sich gemäss Rechtslehre und der rechtlichen Praxis je nach Parzelle und Situation 500’000 bis 1’500’000.- einfordern. Auf die über dreissig Parzellen hochgerechnet ergäbe das einen Betrag von über 30 Millionen. Die genauen Zahlen lassen sich aber erst erheben, wenn die Schutzzone definiert ist und jede Parzelle einzeln geschätzt ist.
Eine Person aus dem Kreis der jungen Familien meinte dazu: «Sie zahle den Babyboomern bereits einen Teil der Pensionskasse, diese beanspruchen zudem übermässig viel Stadtboden fürs Wohnen, behindern die Entwicklung von neuem ökologischem Wohnraum und kassieren eine fette Entschädigung bei einer Unterschutzstellung. Das ist nicht sozial».
Zum Schluss erwähnte Stefan Gasser der Bereichsleiter der Denkmalpflege, dass die Schutzabklärung 20 Jahre zu spät erfolge. In den vergangenen Jahren wurden viele Veränderungen und An- und Umbauten vorgenommen.

Als nächstes tagt die Denkmalkommission und bespricht die vorliegenden Resultate der Denkmalpflege. Anschliessend unterbreitet sie dem Stadtrat einen Vorschlag. Daraufhin entscheidet der Stadtrat unter Abwägung verschiedener Interessen, ob er die Burchhäuser unter Schutz stellen will. Gegen diesen Entscheid können die Eigentümer und der Heimatschutz Einsprache erheben. Erste Eigentümer haben sich bereits in der Fragerunde näher zum Rekursverfahren informieren lassen. Da keine eindeutige Schutzwürdigkeit und wertvolle Schutzobjekte vorliegen, ist das Risiko gross, dass die Gerichte die Forderung nach einer Unterschutzstellung nicht unterstützen werden. Bis aber alle Rekurse über alle Gerichtsinstanzen behandelt und entschieden sind, werden weitere Jahre vergehen.