Affolternstrasse wird Velostrasse

Im Ausland kennt man die Velostrassen schon seit einigen Jahren, in der Schweiz noch nicht. Um zu prüfen, ob ein solches Verkehrsregime auch in der Schweiz umsetzbar ist, finden derzeit in verschiedenen Städten Versuche statt. In Zürich läuft der zehn Monate dauernde Versuch ab nächsten Montag in der Scheuchzerstrasse sowie in der Affoltern/-Zelglistrasse (zwischen Birch- bis Binzmühlestrasse). Als Velostrassen eignen sich in erster Linie quartierorientierte Strassen mit einer schwachen Belastung durch den motorisierten Individualverkehr. Die beiden ausgewählten Teststrecken eignen sich hervorragend, da sie bereits heute rege von Velofahrenden genutzt sind und sie sich in Tempo-30-Zonen befinden. Zudem müssen keine Parkplätze aufgehoben werden. 
Neue Vortrittsregelung für alle Fahrzeuge
Mit einer Velostrasse soll der Veloverkehr gefördert sowie die Verkehrssicherheit und der Komfort für die Velofahrenden erhöht werden. Um die Velostrasse kenntlich zu machen, wird das neue Signal «Velostrasse» eingesetzt. Das Regime zeichnet sich durch folgende Regeln und Merkmale aus:

Bei Beginn der Velostrasse gibt es eine neue Signalisation.

Alle auf der Velostrasse verkehrenden Fahrzeuge (Velos, Autos, Motorräder usw.) haben gegenüber dem einmündenden Verkehr Vortritt.

An Kreuzungen ist der Rechtsvortritt aufgehoben und neu mit «kein Vortritt» signalisiert.

Bodenmarkierungen sind bei Beginn der Velostrasse und nach Verzweigungen angebracht.

Fussgängerinnen und Fussgänger haben an Fussgängerstreifen Vortritt.

Um die Wirksamkeit der Velostrasse zu überprüfen, erfolgen Erhebungen. Bereits im Oktober fanden erste Zählungen und Befragungen statt. Weitere erfolgen im ersten Halbjahr sowie im Herbst 2017. Die Auswertung der Versuche in Zürich sowie in den weiteren daran beteiligten Städten nimmt das ASTRA vor. Über eine allfällige definitive Einführung von Velostrassen entscheidet der Bundesrat.
 
 

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