Zürcher Fluglärm-Index überschreitet Richtwert

Aufgezeigt wird auch die langfristige Entwicklung seit 2000. Der vom Regierungsrat bei 47’000 stark belästigten Personen festgelegte ZFI-Richtwert ist im Jahr 2010 mit 50’757 Personen erwartungsgemäss überschritten worden. Gegenüber dem Vorjahr ist der ZFI-Monitoringwert um rund 4’000 Personen gestiegen. Der Regierungsrat hat eine Revision der ZFI-Verordnung verabschiedet, mit der Massnahmen zur Förderung der Wohnqualität in der Flughafenregion geregelt werden.
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Der ZFI-Monitoringwert weist die Zahl von Fluglärm am Tag stark belästigter bzw. in der Nacht im Schlaf stark gestörter Personen aus. Er stieg von 46’750 im Jahr 2009 auf 50’757 im Jahr 2010. Dies entspricht einer Zunahme von rund neun Prozent. Damit wurde der Richtwert von 47’000 deutlich überschritten. Die Anzahl der tagsüber vom Fluglärm stark belästigten Personen nahm um rund fünf Prozent zu, diejenige der nachts im Schlaf stark gestörten Personen um 15 Prozent. Rund 95 Prozent all dieser Personen leben im Kanton Zürich.
Zur Hauptsache wurde der Anstieg des ZFI zwischen 2009 und 2010 vom konjunkturellen Aufschwung und dem damit verbundenen Anstieg der Flugbewegungen verursacht. Aber auch der Zuwachs der Bevölkerung sowie die Lage und Belegung der Flugrouten hatten einen Einfluss. So führte zum Beispiel die Zunahme der Starts ab Piste 16 sowohl tags als auch nachts zu einer Zunahme der von Fluglärm stark belästigten bzw. im Schlaf stark gestörten Personen im Nahbereich südlich des Flughafens.
Im langfristigen Vergleich (2000 bis 2010) ist der Monitoringwert um 15 Prozent gesunken; im Jahr 2000 hätte er 59’600 Personen umfasst. Dabei hat das Bevölkerungswachstum seither einen Anstieg des ZFI um rund elf Prozent bewirkt. Dank der günstigen Ent-wicklung im Flugbetrieb (-26 Prozent) konnte die Bevölkerungszunahme kompensiert werden.Massnahmen greifen und werden weiter konkretisiert
Die Massnahmen im Bereich Flugbetrieb bewegen sich im vorgesehenen Rahmen. Die bereits beschlossene Erneuerung der Kurzstreckenflotte der Swiss, d.h. der Ersatz der Jumbolinos mit Flugzeugen der «CSeries» von Bombardier ab 2014, wird eine deutliche Verminderung der Lärmbelästigung bringen.
Die Bevölkerungsentwicklung in der Flughafenregion wird weiterhin zur Erhöhung des ZFI beitragen, auch wenn das Wachstum im vergangenen Jahr tendenziell geringer ausgefallen ist. Im Rahmen der ZFI-Massnahmen kann auf die qualitative Siedlungsentwicklung Einfluss genommen werden. Bereits die dem Kantonsrat überwiesene Teilrevision des Richtplankapitels zum Flughafen Zürich zielt auf eine Ausstattung aller Wohnungen in der Flughafenregion mit hochwertigen Lärmschutzmassnahmen. Berechnungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) haben ergeben, dass durch die Ausrüstung aller Häuser im Untersuchungsperimeter mit einem hochwertigen Schallschutz die Anzahl der im Schlaf gestörten Personen um rund 80 Prozent vermindert werden könnte.Rund acht Millionen Franken jährlich für Förderung der Wohnqualität
Die gemeinsam mit dem ZFI-Bericht vorgestellte Revision der ZFI-Verordnung umfasst Fördermassnahmen im Bereich der Wohnqualität in der Flughafenregion innerhalb der Abgrenzungslinie. Diese Linie umfasst das Gebiet mit bestehender oder gemäss Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) möglicher zukünftiger Fluglärmbelastung über dem Immissi-onsgrenzwert. Die Verordnung sieht vor, dass raumplanerische Massnahmen auf regiona-ler und kommunaler Ebene, die durch den Betrieb des Flughafens bedingt sind, finanziell gefördert werden. Gefördert werden sollen auch die Beratung von Hauseigentümern, die ihre Wohnimmobilien erneuern oder ersetzen wollen, sowie Zusatzinvestitionen für einen hochwertigen Schallschutz in umfassend erneuerten oder ersetzten Wohnbauten. Die Staatsbeiträge werden aus dem Flughafenfonds finanziert. Dieser wird nicht mit Steuer-geldern gespeist. Eingelegt wurden seinerzeit vielmehr 300 Millionen Franken Buchgewinn aus der Verselbständigung des Flughafens. Für die Aufgaben im Rahmen der Wohnqualität stehen gemäss aktueller Planung jährlich rund acht Millionen Franken aus dem Fonds zur Verfügung.
Alle Dokumente zum ZFI finden Sie unter: www.vd.zh.ch/zfi
Im November 2007 hat die Zürcher Bevölkerung den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine realistische Flughafenpolitik» angenommen. Kernstück des Gegenvorschlags ist der ZFI, ein Beurteilungsmass, das die Anzahl der vom Fluglärm tagsüber stark belästigten und in der Nacht in ihrem Schlaf stark gestörten Personen wiedergibt. Deren zulässiger Höchstwert, der so genannte Richtwert, wurde vom Regierungsrat auf 47‘000 Personen festgelegt. Der so genannte Monitoringwert, der jährlich erhoben wird, weist die tatsächliche Anzahl der in einem bestimmten Jahr vom Fluglärm stark belästigten bzw. ge-störten Personen aus. Der jährlich zu veröffentlichende Bericht zum ZFI gibt Auskunft über die Entwicklung des Monitoringwerts im Vergleich zum Vorjahr sowie im Langzeitvergleich seit 2000/2005. Ausgewiesen werden auch die Gründe für die Veränderung und die Massnahmen, die vom Regierungsrat bei einer allfälligen Überschreitung des Richtwertes getroffen werden sollen.
Der ZFI ist ein weltweit erstmals zur Anwendung gelangendes Beurteilungsmass, das sich an der subjektiven Lärmbelästigung bzw. an der Störung und nicht an der objektiv gemessenen oder berechneten Belastung orientiert. Er berücksichtigt damit den Umstand, dass sich nicht alle Menschen bei einer bestimmten Lärmbelastung gleich stark gestört / belästigt fühlen. Der ZFI trägt auch den besonders sensiblen Tagesrandstunden Rechnung. Fluglärm von 6 bis 7 Uhr und von 21 bis 22 Uhr wird dreimal stärker gewichtet.
 
 

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