Alterszentrum und Wohnsiedlung für Zürich-Nord

 
Der Gemeinderat hat den Stadtrat 2010 beauftragt, ihm eine Weisung für den Bau eines Altersheims in Zürich-Nord zu unterbreiten (vgl. GR 2009/501). Die Altersstrategie der Stadt Zürich orientiert sich am vielfältigen Bedarf der alten Menschen. Die Wohnform Alterszentrum bietet Sicherheit und respektiert die persönliche Autonomie. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Angebots und soll auch in Zukunft weiterentwickelt werden.
Das vom Stadtrat vorgeschlagene Projekt auf der städtischen Parzelle Eichrain sieht ein Alterszentrum für rund 120 Bewohnerinnen und Bewohner vor. Damit kann die bisherige Anzahl Plätze über das gesamte Stadtgebiet gehalten und die Versorgung in Zürich-Nord verbessert werden.
Neben dem Alterszentrum soll eine städtische Wohnsiedlung erstellt werden. Diese ergänzt die in der Nähe gelegene Siedlung «Stiglenstrasse» ideal. Vorgesehen sind rund siebzig 2,5- bis 5,5-Zimmerwohnungen sowie Gewerbe- und Atelierflächen. Durch die gleichzeitige Realisierung von Alterszentrum und Wohnsiedlung lassen sich Synergien bei der Projektierung und Ausführung nutzen.
Doppelter Beitrag zur Lebensqualität im Quartier
Das geplante Alterszentrum ist ein offenes, durchlässiges Haus mit Ausstrahlung und Zentrumscharakter. Für diese Konzeption sprechen wirtschaftliche Überlegungen und die generationenübergreifende Integration. Das Alterszentrum bietet ein Zuhause für über 80-Jährige und leistet auch einen Beitrag zur Lebensqualität im Quartier. Es bietet altersgerechte Dienstleistungen, die auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers offen stehen. So kann man zum Beispiel die Wäsche machen lassen, im Restaurant zu Mittag essen, an Fitnesskursen teilnehmen oder die Coiffeuse und die Fusspflege im Alterszentrum besuchen.
Der Bau von neuen Wohnungen durch Baugenossenschaften und die Stadt ist ein seit Jahren bestehendes Ziel. Das Stadtzürcher Stimmvolk hat den wohnpolitischen Grundsatzartikel im November 2011 zudem in der Gemeindeordnung verankert. Der Anteil gemeinnütziger Mietwohnungen soll in Zürich bis 2050 auf einen Drittel erhöht werden.
Zunächst ist ein Projektierungskredit erforderlich: Eine erste Tranche von 1,65 Millionen Franken hat der Stadtrat in eigener Kompetenz bewilligt. Eine zweite Tranche von 8,2 Millionen Franken beantragt er dem Gemeinderat. Der Projektierungskredit von total 9,85 Millionen Franken dient zur Durchführung eines Projektwettbewerbs und zur Ausarbeitung eines Bauprojekts. Der Entscheid aus dem Wettbewerbsverfahren fällt voraussichtlich im Frühling 2015. Stimmen dem Objektkredit sowohl Gemeinderat wie Stimmberechtigte zu, könnte mit dem Bau des Alterszentrums und der Wohnsiedlung Ende 2018 begonnen werden. Die Inbetriebnahme wäre 2021 möglich.
Optimierung gemäss Projekt «17/0»
Mit dem Projekt «17/0» will der Stadtrat unter anderem die Kosten im Hochbau senken. Das Alterszentrum Zürich-Nord ist das erste Vorhaben im Bereich der Gesundheitsbauten, das hinsichtlich dieser Zielsetzung optimiert wurde. Durch die Überarbeitung des Betriebskonzepts und des Raumprogramms konnten die Flächen um fast 13 Prozent reduziert werden. Die Erstellungskosten dürften so rund 10 Prozent tiefer als ursprünglich geplant ausfallen.
Die Wohnungen müssen die Kostenlimiten gemäss kantonaler Wohnbauförderungs-Verordnung einhalten. So ist gewährleistet, dass die Wohnungen preiswert sind und wie üblich ein Teil (rund ein Drittel) subventioniert werden kann.

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