Anpassung des Tarifsystems für familienergänzende Betreuung

Das Tarifsystem für die Elternbeiträge ist ein Kernelement der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung, welche der Gemeinderat 2008 genehmigt hat. Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge ist gemäss der Verordnung das steuerbare Einkommen. Hiervon können Abzüge sowohl für den Haushalt als auch für die Personen, die im Haushalt leben, vorgenommen werden. Wer nach dieser Berechnung heute einen Grenzbetrag von 120 000 Franken überschreitet, muss den ebenfalls in der Verordnung festgelegten Maximaltarif bezahlen. Für einen Krippentag sind dies aktuell 117 Franken und für die schulergänzenden Betreuung am Mittag und Nachmittag 63 Franken.
Seit 2007 ist die Anzahl der Kinder in der familienergänzenden Betreuung stark gestiegen: im Vorschulbereich um 50 Prozent, im Schulbereich um 80 Prozent. Dies liegt einerseits an der Vorgabe des Volksschulgesetzes, jedem Kind mit Bedarf einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, und andererseits daran, dass die Familien die Betreuungsangebote sehr schätzen. Das attraktive Angebot lockte denn auch in den letzten Jahren viele Familien nach Zürich. Die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen bedeutet für die Stadt Zürich nicht nur eine grosse organisatorische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung.
Die Änderung des kantonalen Steuergesetzes stellt eine zusätzliche Belastung für die Stadt Zürich dar: Die Erhöhung des Kinderabzugs und die Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs führen zu einer Reduktion des steuerbaren Einkommens der Familien. Dies bewirkt nicht nur sinkende Steuereinnahmen, sondern auch sinkende Einnahmen aus den Tarifen: Es werden mehr Familien als bisher den derzeitigen Grenzbetrag unterschreiten und Subventionen erhalten können.
Um die sinkenden Einnahmen aus den Tarifen zu kompensieren und darüber hinaus den Kostendeckungsgrad zu steigern, hat die Stadt Zürich ein Massnahmenpaket geschnürt, das neben der Senkung des Grenzbetrags eine Anhebung des Minimal- und Maximaltarifs sowie eine Anpassung der Haushalts- und Personenabzüge vorsieht. Am stärksten von den Massnahmen betroffen sind Familien mit steuerbaren Einkommen zwischen 60 000 und 120 000 Franken. Dies entspricht einem Nettoeinkommen zwischen 110 000 und 190 000 Franken. Die Stadt Zürich weist jedoch im schweizweiten Vergleich einen tiefen Kostendeckungsgrad in der schulergänzenden Kinderbetreuung auf. Im Zuge der vorgesehenen Massnahmen wird dieser angehoben.
Ziel ist, dass die Stadt Zürich weiterhin auch dank ihres guten Betreuungsangebots für Familien attraktiv bleibt. Mit den Massnahmen strebt der Stadtrat ein Tarifmodell an, das auch in Zukunft einen Ausbau des Betreuungsangebots erlaubt, der bei weiterhin hoher Qualität finanzierbar ist.

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