Der Stadtrat verzichtet auf eine Unterschutzstellung des Burchdörfli

An der Sitzung vom 13. April beschliesst der Stadtrat auf eine Unterschutzstellung des Burchdörfli zu verzichten. Er folgt dabei den Argumenten des Gutachten der Denkmalpflege, der Gartendenkmalpflege und der Denkmalpflegekommission.

«Aus dem Rückgriff auf traditionelle Typologien der Baumeisterarchitektur und baukünstlerische Motive und Formen des Heimatstils resultiert für die Häuser des «Burchdörfli» ein eher bescheidener architekturhistorischer Zeugenwert. ….

Eine geringe Schutzwürdigkeit vermag mit Blick auf die berechtigten privaten Interessen der Eigentümer und Eigentümerinnen an einer Wohnraumerweiterung und einer besseren Ausnutzung der gut erschlossenen Grundstücke eine Unterschutzstellung nicht zu rechtfertigen und wäre somit nicht
verhältnismässig.»

Mit dem Stadtratsenscheid bleibt die Kernidee des Denkmalschutzes erhalten und es findet keine Verwässerung zwecks Verhinderung eines Bauprojektes statt. Mit dem Beschluss endet das Veränderungsverbot. Zahlreiche Familien können nun ihre geplanten Renovationen fortführen und neue Vorhaben umsetzen. Ein Wermutstropfen ist die massiv gestiegene Bauteuerung. Es bleibt zu hoffen, dass die älteren Ehepaare, die an einer Unterschutzstellung massgeblich beteiligt waren auf weitere Rechtsmittel verzichten und so der Weg frei wird für familienfreundlichen neuen Wohnraum.

Allerdings ist die Gruppe bereits mitte März mit einem Schreiben an den Stadtrat gelangt die BZO entsprechend anzupassen. Die meisten Eigentümer des Burchdörfli haben keine Kenntnis von diesem Begehren und ein grosser Teil wird es voraussichtlich nicht unterstützen. Die Stadt Zürcher Bevölkerung hat dem neuen Siedlungsplan deutlich zugestimmt. Dieser sieht für das Gebiet nochmals eine höhere Verdichtung vor. Es ist nicht ganz nachvollziehbar warum die Personen, die mit dem Antrag auf Unterschutzstellung gescheitert sind, nun ihre Partikularinteressen weiterverfolgen entgegen der Willensäusserungen des Stadtzürcher Stimmvolkes.

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