Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hatte am 10. Dezember 2015 die Plangenehmigungsverfügung (PGV) für das Ausführungsprojekt Einhausung Schwamendingen erteilt. Die gesetzliche Beschwerdefrist gegen diesen Entscheid ist ungenutzt verstrichen. Beim Bundesverwaltungsgericht sind keine Beschwerden eingegangen. Damit erlangt die PGV Rechtskraft.
Für die Infrastrukturfiliale Winterthur bedeutet das Erreichen dieses wichtigen Meilensteins, dass sie die nächste Etappe in Angriff nehmen kann. Diese besteht insbesondere in der Ausarbeitung des Detailprojekts, der Vorbereitung der Submission sowie der Ausschreibung der Bauarbeiten. Die Etappe wird rund ein bis zwei Jahre dauern.
Erste Vorarbeiten 2017, Hauptarbeiten ab 2018/2019
Die diversen Auflagen in der PGV ziehen keine grösseren Projektanpassungen nach sich. Die Infrastrukturfiliale Winterthur geht davon aus, 2018/2019 mit den Hauptarbeiten starten zu können bzw. erste Vorarbeiten 2017 umzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass gegen die Vergabe der Bauarbeiten keine Einsprachen eingehen und die notwendigen Kredite aller drei beteiligten Projektpartner zur Verfügung gestellt werden können.
Die Infrastrukturfiliale Winterthur wird sich in den nächsten Wochen mit den beiden Projektpartnern, dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich, zusammensetzen und das weitere Vorgehen detailliert festlegen. Die Infrastrukturfiliale Winterthur plant, im April/Mai 2016 zusammen mit den Projektpartnern die Öffentlichkeit via Medien über die nächsten konkreten Schritte sowie den genauen Zeitplan ins Bild zu setzen.