Einhausung Schwamendingen: Start der Hauptarbeiten für 2018 geplant

An einer Medienorientierung informierten Guido Biaggio (Vizedirektor Bundesamt für Strassen ASTRA), Carmen Walker Späh (Regierungsrätin Kanton Zürich, Vorsteherin Volkwirtschaftsdirektion), Filippo Leutenegger (Stadtrat Zürich, Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements) und Rolf Eberle (Projektleiter Einhausung Schwamendingen, Infrastrukturfiliale Winterthur) über den aktuellen Stand des Projekts, die nächsten Schritte sowie den detaillierten Zeitplan.
Im Februar 2016 hat die Plangenehmigungsverfügung (PGV) für das Projekt Einhau­sung Schwamendingen Rechtskraft erlangt. Guido Biaggio hob hervor, dass gegen die PGV keine Beschwerde eingegangen sei. «Es ist höchst selten, dass ein solch umfangreiches Projekt in urbanem Raum mit vielen Betroffenen erstinstanzlich ge­nehmigt wird. Dies zeigt, dass das Projektteam gute Arbeit geleistet hat. Aber eben auch, dass alle Beteiligten und Betroffenen in Schwamendingen die Einhausung wollen.»
Unterstützung von Kanton und Stadt
Regierungsrätin Carmen Walker Späh, Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich, begrüsst die Inangriffnahme der nächsten Schritte: «Mit der rechtskräftigen Plangenehmigungsverfügung hat das Projekt einen Meilenstein erreicht. Die Einhausung ist der Bevölkerung von Schwamendingen ein grosses Anliegen. Der Kanton Zürich unterstützt die Realisierung des Projekts, um die Bevölkerung wirksam vor Lärm und Abgasen zu schützen.»
Die Stadt Zürich ihrerseits unterstützt und begleitet den städtebaulichen Entwicklungsprozess und hat dazu ein städtebauliches Konzept für das Quartier erarbeitet und aufgelegt. «Die Einhausung ist ein entscheidendes Bauwerk, das die Wohn- und Lebensqualität in Schwamendingen markant verbessert. Zudem setzt sie ganz neue Impulse für die bauliche Entwicklung der angrenzenden Wohnquartiere», so Stadtrat Filippo Leutenegger.
Nächste Schritte: Detailprojekt und Submission
Aktuell arbeitet die Infrastrukturfiliale Winterthur das Detailprojekt unter Berücksichtigung der Auflagen aus der Plangenehmigungsverfügung aus. Dieses wird voraussichtlich im Herbst 2016 zur Genehmigung vorliegen.
Gleichzeitig treibt die Infrastrukturfiliale Winterthur die Vorbereitung der Submission der Hauptarbeiten voran. Die entsprechenden Submissionsunterlagen werden voraussichtlich Mitte 2017 publiziert. Die Vergabeentscheide für die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen sowie für den Rohbau werden im Frühjahr 2018 gefällt.
Verläuft alles nach Zeitplan, erfolgen ab 2017 die ersten Vorarbeiten (unter anderem Abbrüche von Liegenschaften, Baustelleneinrichtungen und Sanierung von Zufahrts­strassen). 2018 beginnen die Hauptarbeiten mit dem Rückbau der elektrischen Instal­lationen. Die Bauarbeiten dauern insgesamt rund fünfeinhalb Jahre. «Voraus­setzung dafür ist, dass gegen die Vergabe der Bauarbeiten keine Einsprachen ein­gehen und die notwendigen Budgets aller drei beteiligten Projektpartner zur Verfü­gung gestellt werden können», so Projektleiter Rolf Eberle. Seitens des Bundes bleibt anzumerken, dass der Realisie­rungs­zeitpunkt aus finanziellen Gründen verschoben werden kann.
Kostensituation unverändert
Die Auflagen der Plangenehmigungsverfügung haben keine Auswirkungen auf die Kosten:
Detailprojekt (Bau des neuen Tagbautunnels Einhausung und andere auflagepflichtige Bauobjekte)
423 Mio. CHF
Massnahmenprojekt (Instandsetzung bestehender Schöneichtunnel)
128 Mio. CHF
Gesamtprojekt
551 Mio. CHF
 
 

Schreibe einen Kommentar