EM 2012: TV-Übertragungen im Freien

Wie bereits während der WM 2010 sollen für Fernsehübertragungen von Fussballspielen der EM 2012 in Polen/Ukraine in bestehenden Gartenwirtschaften auf privatem Grund und in Boulevard-Cafés auf öffentlichem Grund Fernsehgeräte ohne formelle Bewilligung betrieben werden können, und zwar unter folgenden bewährten Bedingungen:
Konzept

Gestattet sind Fernsehgeräte bis zu einer Bildschirmdiagonalen von 3 m, ohne Lautsprecheranlagen.
Auf öffentlichem Grund sind keine Überdachungen gestattet.
Die Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Fernsehgeräte dürfen bis längstens 15 Minuten nach Spielschluss in Betrieb sein.
Vorbehalten sind allfällige baurechtliche Einschränkungen.
Die Erlaubnis gilt nur für die Live-Übertragung von Fussballspielen der EM 2012
Sollte es zu berechtigten Klagen kommen, kann in Einzelfällen der Betrieb der Fernsehgeräte mit zusätzlichen Auflagen verbunden oder die Übertragung der Spiele im Freien für die verbleibende Dauer der EM 2012 verboten werden.

Public Viewings
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass vereinzelt Public-Viewing-Gesuche eingereicht werden. Da die Schweizer Nationalmannschaft an der Endrunde nicht teilnehmen wird, dürfte der Anlass jedoch nicht dieselbe Beachtung finden wie an der EURO 08 oder der WM 2010.
Fairplay
Der Betrieb von Gastwirtschaften hat am Abend und während der Nacht häufig negative Auswirkungen auf das Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung. Wegen des Rauchverbotes halten sich vermehrt Personen im Freien auf, die den Restaurationsbetrieb zum Rauchen verlassen müssen. In der warmen Jahreszeit verschärft sich diese Situation. Stadtrat Daniel Leupi ist sich bewusst, dass mit der nun erteilten Erlaubnis zusätzlicher Lärm entstehen wird. Er ruft deshalb die Wirtinnen und Wirte sowie deren Gäste auf, Rücksicht zu nehmen und sich an die Bedingungen zu halten, die er für den Betrieb der Fernsehgeräte aufgestellt hat. Gemäss der neuen Allgemeinen Polizeiverordnung, in Kraft seit 1. Januar 2012, beginnt die Nachtruhe um 22.00 Uhr bzw. freitags und samstags während der gesetzlichen Sommerzeit um 23.00 Uhr. Fairplay gilt nicht nur auf dem Fussballrasen – sondern auch im Zusammenleben der Menschen in der Stadt Zürich.

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