Erneut bedenkliches Ergebnis bei Alkohol- und Tabaktestkäufen 2014

 
Die Stadtpolizei Zürich führte im Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz und der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich in verschiedenen Stadtkreisen mehrere Alkohol- und Tabaktestkäufe durch. Kontrolliert wurden dabei Kioske, Kleinverkaufsstellen, Tankstellenshops und Restaurants. Dazu wurden vermehrt bei Festanlässen Kontrollen durchgeführt, weil die Stadtpolizei in den letzten Jahren immer wieder feststellte, dass bei temporären Festbetrieben besonders oft gegen das Jugendschutzgesetz verstossen wird. Das Augenmerk wurde einerseits auf den Verkauf von Zigaretten, Bier und Wein an unter 16-Jährige gelegt, andererseits kontrollierten die Detektive auch die Abgabe von Spirituosen und Mix-Getränke an unter 18-Jährige. Die 14- bis 17-jährigen Jugendlichen erhielten bei insgesamt 140 Testkäufen (2013: 128) in 40 % (2013: 35%) der Fälle alkoholische Getränke, die ihnen die Betriebe aufgrund des Alters nicht hätten verkaufen dürfen. Bei 20 Tabaktestkäufen (2013: 25) wurden den 14- und 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in 20 % (2013: 13%) der Fälle Tabakwaren verkauft.
Die jeweiligen Verkäuferinnen und Verkäufer wurden zu Handen des Stadtrichteramtes verzeigt. Die Patentinhaber wiederum müssen zudem mit empfindlichen verwaltungsrechtlichen Massnahmen bis hin zu einem befristeten Verkaufsverbot für Alkohol oder gar dem Patententzug rechnen.
Testkäufe sind nach wie vor eine wichtige Massnahme im Rahmen des Jugendschutzes rund um Alkohol und Tabak. Sie sind ein wirksames Instrument zur Überprüfung der Jugendschutzbestimmungen im Verkauf von Alkohol und Tabak und tragen wesentlich dazu bei, dass Verkaufsstellen und die Bevölkerung für die Anliegen des Jugendschutzes sensibilisiert werden. Deshalb werden auch im Jahr 2015 regelmässig Testkäufe durchgeführt.

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