EVP Abstimmungs- und Wahlempfehlung

Abstimmungen des Kantons (eine Vorlage) 1. Änderung des Planungs- und Baugesetzes, Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien Mit einem neuen § 78 a sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in ihrem Bauzonenplan Gebiete zu bezeich-nen, für welche „Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ getroffen werden können. Damit erhalten die Gemeinden die Möglichkeit vorzuschreiben, wie gross der Anteil an erneuerbaren Energien für die Gebäude in diesen Gebieten sein muss. Sie können aber nicht bestimmen, welche der erneuerbaren Energien verwendet werden soll. Ob es sich dabei um eine Holzschnitzelheizung, Sonnenkollektoren, eine Wärmepumpe etc. handeln soll, kann der Eigentümer selbst entscheiden. Parole des Kantonalvorstands der EVP: Ja. Mit dieser Bestimmung kann ein Beitrag zur vermehrten Förderung der erneuerbaren Energien geleistet werden. Betroffen sind nur Neubauten und Umbauten, die einem Neubau gleichkommen. Weil wir immer noch stark vom Import von nicht erneuerbaren Energien abhängig sind und immer noch viel zu viel Treibhausgas produzieren, erachtet die EVP diese Massnahme als richtige Fördermassnahme zu-gunsten der erneuerbaren Energien. Abstimmungen des Bundes (3 Vorlagen): 1.  Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) Um die langfristige Finanzierung der Bahninfrastruktur sicherzustellen, soll in der Bundesverfassung ein Bahninfrastrukturfonds verankert werden, damit daraus der notwendige Ausbau der Bahn finanziert werden kann. Verbesserungen sind etwa auf den Strecken am rechten und linken Zürichseeufer, von Zürich via Winterthur nach St. Gallen, auf der Strecke Bern-Lausanne-Genf oder Aarau-Basel vorgesehen. Der Fonds soll aus der Mehrwertsteuer, der Mineralölsteuer, den Schwerverkehrsabgaben und aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden.Parole der EVP-Delegiertenversammlung: Ja. Damit die Schweiz auch in Zukunft eines der weltbesten Eisen-bahnsysteme aufweist, ist dieser Fonds notwendig. Damit wird ein Beitrag zur Entlastung der Strassen und zum Umweltschutz geleistet. 2.  Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ Die Initiative verlangt, dass – abgesehen von seltenen Ausnahmen – der Schwangerschaftsabbruch und die sog. „Mehrlingsreduktion“ bei künstlicher Befruchtung in den obligatorischen Leistungen der Krankenkasse nicht inbe-griffen sind. Parole der EVP-Delegiertenversammlung: Ja. Seit der Einführung der Fristenregelung, wonach bis zur 12. Schwangerschaftswoche jede Frau nach eingehender Abwägung aller Gründe dafür und dagegen selbst entscheiden kann, ob sie ein Kind austragen will oder nicht, kann ein Schwangerschaftsabbruch auch ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen werden. Es ist deshalb auch nicht einleuchtend, dass der Eingriff obligatorisch von der Krankenkasse übernommen werden muss. Anders ist die Sache, wenn ein Schwangerschaftsabbruch aus medizi-nischen Gründen der Mutter notwendig ist. Dann gilt weiterhin die obligatorische Leistungspflicht der Kranken-kasse. Die Delegiertenversammlung hat mit 59 zu 31 Stimmen die Ja-Parole beschlossen. 3.  Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ Die SVP schlägt eine Änderung der Bundesverfassung vor, die im Wesentlichen folgende Punkte umfasst: Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen begrenzt. In diesen Zahlen sind die aufgenommenen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Asylbewerber mit inbegriffen. Die Höchstzahlen werden auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung des Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer ausgerichtet. Parole der EVP-Delegiertenversammlung: Nein. Das Ausländerrecht ist seit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge mit der EU am 1. Juni 2002 „zweigeteilt“: Für Ausländer aus allen Staaten der Welt ausserhalb der EU gelten Höchstzahlen, wie sie die Volksinitiative verlangt (mit einer wichtigen Ausnahme: Ausländer, die bereits hier leben und ein gefestigtes Aufenthaltsrecht haben, dürfen ihre Ehepartner und ihrer minderjährigen Kinder nachziehen). Für die Staatsangehörigen der EU-Länder hingegen gilt die Personenfreizügigkeit: Alle können frei einwandern, bereits bevor sie eine Bewilligung der Migrationsbehörden erhalten haben, und sie können hier bleiben, solange sie erwerbs-tätig sind. Werden sie arbeitslos, können sie noch eine zeitlang zur Stellensuche bleiben. Finden sie keine neue Er-werbstätigkeit, werden sie weggewiesen, ausser sie sind inzwischen pensioniert oder invalidisiert worden. Die Ein-wanderung von Menschen aus den EU-Ländern wird somit nicht mehr durch die Behörden gesteuert, sondern aus-schliesslich durch den Arbeitsmarkt. Weil dieser bereits seit längerem sehr attraktiv ist, sind in den vergangenen Jahren sehr viele Menschen aus der EU in die Schweiz eingewandert. Damit ist auch ein gewisses Risiko des „So-zialtourismus“ verbunden. Es wäre naiv, dies einfach bestreiten zu wollen. Hauptfaktor ist aber der Arbeitsmarkt. Seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge mit der EU vor über zehn Jahren hat die Schweiz von dieser Rechts-lage wirtschaftlich stark profitiert. Die EVP ist deshalb der Meinung, die Bilateralen Verträge sollten nicht gekündigt werden und lehnt die Masseneinwanderungsinitiative ab. Wahlen Gemeinderatswahlen Stadt Zürich: Die EVP empfiehlt, die EVP-Liste (Liste 8) unverändert in das Stimmcouvert bzw. in die Urne zu legen! (Bitte bei brieflicher Wahl bzw. Abstimmung Unterschrift unter den Stimmausweis nicht vergessen.)  Stadtratswahlen: Für die Stadtratswahl hat die EVP keine Parole herausgegeben. Mitglieder der EVP aus der Stadt Zürich engagieren sich u.a. für die Wiederwahl von Andres Türler (FDP), Daniel Leupi (Grüne) und Geri Lauber (CVP) sowie für die (erstmalige) Wahl von Samuel Dubno (GLP), Filippo Leutenegger (FDP) und Markus Knauss (Grüne). Wahlen in das Bezirksgericht Zürich Die EVP empfiehlt, die von der Interparteilichen Konferenz des Bezirks Zürich empfohlenen bisherigen Richterinnen und Richter zu wählen (Liste A (vollamtlich) bzw. Liste 1 (teilamtlich) Wahl des Präsidiums des Bezirksgerichts Zürich Als Präsidenten des Bezirksgerichts empfiehlt die EVP, den von der Interparteilichen Konferenz vorgeschlagenen Vizepräsidenten Beat Gut zu wählen. (Zusammengestellt von Ernst Danner, a. Gemeinderat, Funkwiesenstr. 44, 8050 Zürich, Mail: ernst.danner@bluewin.ch; Tel. 079 782 13 62) 
Weitere Infos unter: www.evpzuerich.ch

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