Flughafen Zürich: Anliegen der lärmbetroffenen Bevölkerung sollen bei der weiteren Entwicklung stärker berücksichtigt werden

Alle im SIL-Objektblatt verbliebenen Betriebsvarianten enthalten Südanflüge und Südstarts. Die Stadt Zürich hat sich deshalb dazu sehr kritisch geäussert. Insbesondere lehnt sie ab, dass Betriebsvarianten, welche von einem Wegfall der Einschränkungen der Benutzung des süddeutschen Luftraums ausgehen, dennoch Südanflüge und Südstarts vorsehen. Wegen der hohen Siedlungsdichte in Schwamendingen führen Starts und Landungen gegen Süden bei sehr vielen Personen zu einer hohen Lärmbelastung und zusätzlich zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko. Die Stadt Zürich beantragt deshalb, dass auf Südstarts geradeaus in allen Betriebsvarianten und auf Südlandungen, welche von einem Wegfall der Einschränkungen der Benützung des süddeutschen Luftraums ausgehen, gänzlich verzichtet wird. Der Stadtrat lehnt zusätzliche Lärmbelastungen in dicht besiedeltem Gebiet ab. Die Stadt Zürich verlangt zudem eine verlängerte Nachtruhe ab 22.00 Uhr (heute 23.00 Uhr).
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben sich im November 2007 für eine Begrenzung der Flugbewegungen bei 320 000 ausgesprochen. Die Stadt Zürich beantragt deshalb den Bewegungsplafond im SIL-Objektblatt auf 320 000 festzulegen.
Die geltende Rechtsordnung schränkt die Entwicklung der Gebiete, die sich rund um den Flughafen befinden und von starken Lärmimmissionen betroffen sind, hinsichtlich der Bautätigkeit (Erstellung, aber auch Änderung) stark ein. Dies birgt die Gefahr, dass die Bausubstanz in diesen Gebieten nicht gepflegt wird. Die Stadt Zürich begrüsst daher die im Richtplan erwähnten Bemühungen zur Aufwertung dieser Gebiete durch vermehrten Einsatz energiesparender Bauweise. Die diesbezüglichen rechtlichen Massnahmen sind jedoch noch abzuklären.

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