Für ein verträgliches Nebeneinander von Stadt und Flughafen

Am 9. Oktober 2014 haben das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eine Anpassung des am 26. Juni 2013 verabschiedeten SIL Objektblatts öffentlich aufgelegt, mit der Möglichkeit, bis am 15. Januar 2015 eine Stellungnahme einzureichen. Die Stadt Zürich hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Nachhaltige Planung nur mit verlässlicher Grundlage möglich
Der Flughafen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt und die ganze Schweiz. Er ist aber auch eine unangenehme Lärmquelle für dichtbesiedelte Stadtgebiete. Die Stadt appelliert daher an das BAZL und das ARE, davon abzusehen, den SIL schon wieder zu ändern. Der SIL ist ein wichtiges Instrument, damit das Nebeneinander von Stadt und Flughafen gut funktioniert. Er legt zum Beispiel das «Gebiet mit Lärmauswirkungen» fest. Dieses schafft einen Rahmen und die Basis für die Siedlungsentwicklung im Flughafengebiet. Das aktuelle Objektblatt ist bereits eine Anpassung der Neuauflage, die vom Bundesrat am 26. Juni 2013 verabschiedet wurde. Wenn der SIL praktisch jedes Jahr geändert wird, ist es für die betroffenen Gemeinden, darunter auch die Stadt Zürich, nicht mehr möglich, längerfristig zu planen. Allfällige Einzonungen und auch Veränderungen im bereits eingezonten Gebiet sind erschwert oder sogar verunmöglicht. Damit wird die eigentliche Aufgabe des Bundes, die Verfahren zu koordinieren und Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen, ins Gegenteil verkehrt.
Seebach und Schwamendingen besonders betroffen
Das Gebiet mit Lärmauswirkungen wird im neuen SIL-Objektblatt deutlich nach Süden ausgeweitet – mitten durch Schwamendingen. Begründet wird diese Ausweitung damit, dass man sich bei der Planung in Bezug auf die Grenze der Rückenwindstärke, bei der noch auf der Ostpiste gelandet werden kann, geirrt habe. Die Ausweitung sei notwendig, weil mehr Flugzeuge als erwartet aus Süden anfliegen und weniger aus Osten. Eine entsprechende Reduktion der Lärmkurve im Osten – die Seebach zu Gute käme – sucht man vergeblich im neuen Objektblatt. Diese Zonenfestlegung auf Vorrat und ohne Abstützung auf die tatsächliche Lärmbelastung ist für die Stadt Zürich inakzeptabel.
Keine Südstarts geradeaus
Die Stadt Zürich hat bereits Mitte November anlässlich der Einsprache gegen das Betriebsreglement 2014 darauf hingewiesen, dass der Sicherheitsbericht zum Flughafen Zürich mangelhaft ist. Sie verlangt, dass alternative Flugrouten geprüft werden, die weniger Personen in Mitleidenschaft ziehen. Auch im SIL-Objektblatt sind die Südstarts geradeaus noch immer nicht vom Tisch. Der Stadtrat bekräftigt mit seiner Stellungnahme zur Anpassung des SIL auch erneut seine beiden Hauptforderungen: Erstens sollen möglichst wenige Menschen mit Lärm belastet werden und dieser Lärm soll so gering wie möglich gehalten werden, und zweitens soll es keine Südstarts geradeaus geben.

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