Gestaltungsplan Thurgauerstrasse in Kraft gesetzt

Der Stadtrat hat den Gestaltungsplan Wohnen und Gewerbe für die Planung an der Thurgauerstrasse per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Ebenfalls im Oktober startet das Verfahren zur Vergabe der Baurechte. Der Bau des Quartierparks wird wegen eines Rekurses gegen das Strassenbauprojekt verzögert.

An der Thurgauerstrasse soll ein lebendiger Quartierteil für rund 1800 Menschen entstehen. Nun hat der Stadtrat den dafür notwendigen Gestaltungsplan für den Teil Wohnen und Gewerbe (Teilgebiete A und C-F) per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Mit dem Gestaltungsplan, gegen den keine Rekurse eingegangen sind, werden die baurechtlichen Grundlagen für die weitere Entwicklung des Areals verbindlich festgelegt. Bereits seit Februar 2021 in Kraft ist der Gestaltungsplan für das Schulhaus und den angrenzenden Park. Das Schulhaus befindet sich im Bau und wird bis 2024 fertiggestellt.

Verfahren zur Vergabe der Baurechte

Mit der Inkraftsetzung des Gestaltungsplans sind zugleich die Voraussetzungen für den Beginn des Baurechtsvergabe-Verfahrens für die Teilgebiete C–F im nördlichen Teil des Areals erfüllt. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits. Im September ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, an der die Stadt über den aktuellen Stand der Arealentwicklung, die bereits laufenden Projekte und die Baurechtsausschreibung informiert. Im Oktober folgt dann die Ausschreibung der Baurechte.

Ausgeschrieben werden zwei der insgesamt sechs Teilgebiete des Areals; diese haben zusammen eine Grundstücksfläche von etwa 17 500 Quadratmeter. Auf diesem Perimeter können mit einer Hauptnutzfläche von rund 36 700 Quadratmeter etwa 380 Wohnungen und 4600 Quadratmeter Nicht-Wohnnutzungen (zum Beispiel Gewerbe, Ateliers, Büros, Gemeinschafts- und Nebenflächen) erstellt werden. Die beiden Teilgebiete werden jeweils an ein Team von zwei bis drei Bauträgerschaften vergeben, die sich mit Ihrem Know-how und Ihren Ressourcen ergänzen können. Zudem können auf diese Weise mehrere Bauträgerschaften berücksichtigt werden. Um den Aufwand der am Baurecht Interessierten überschaubar zu halten, wird vor der Hauptausschreibung zunächst eine Präqualifikation durchgeführt. Die Hauptausschreibung folgt dann anfangs 2023, der Vergabeentscheid wird im Sommer 2023 fallen. Im südlich gelegenen Teilgebiet A sind im Sinne der Altersstrategie 2035 ein Gesundheitszentrum für das Alter zusammen mit Wohnungen der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) geplant. Für letztere wird die Stadt ein Baurecht an die SAW vergeben. Die erforderlichen Abklärungen sind im Gange mit dem Ziel, nächstes Jahr mit dem Projekt in den Wettbewerb zu gehen.

Park wegen Rekurs verzögert

Für den Bau des Quartierparks muss nebst einer Baubewilligung auch das Strassenprojekt (inklusive Verkehrsvorschriften) bewilligt werden. Das Strassenprojekt betrifft die im Parkperimeter liegenden Abschnitte der Grubenacker- und der Allmannstrasse. Gegen das Strassenprojekt und die Verkehrsvorschriften ist ein Rekurs hängig, was den ab November 2022 geplanten Baustart für den Quartierpark um unbestimmte Zeit verzögert. Der Park kann in der Folge nicht mehr wie geplant gleichzeitig mit dem Bezug der Schule 2024 fertiggestellt werden. Das hat einerseits Auswirkungen auf den Schulbetrieb, da die Baustelle unmittelbar an das Schulgebäude angrenzt und das Rasenspielfeld erst nach Bauabschluss zur Verfügung steht. Andererseits müssen die Familiengärten bereits im Oktober geräumt werden, weil diese nur einmal im Jahr auf diesen Termin gekündigt werden können. Für die Koordination ist Grün Stadt Zürich mit dem Familiengartenverein Zürich-Seebach im Kontakt.

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