Hallen- und Sommerbäder öffnen für den Individualsport

Aufgrund des Schutzkonzepts gelten Beschränkungen bezüglich Personenzahl und Aufenthaltsdauer. Alle anderen Bäder werden voraussichtlich am 8. Juni geöffnet. Das Sportamt empfiehlt, sich vor dem Besuch online zu informieren: www.sportamt.ch/schwimmen.  
Am 25. Mai 2020 öffnen die Hallenbäder City, Leimbach, Bungertwies, Bläsi und Käferberg sowie die Sommerbäder Letzigraben, Seebach, Heuried, Utoquai, Wollishofen, Enge, Auhof und das Frauenbad Stadthausquai für den Individualsport zum Längen- und Strecken-schwimmen. Gemäss Vorgaben des Bundes ist die Nutzung der Badeanlagen vorerst auf die sportliche Betätigung beschränkt. Die Nutzung der Badeanlagen für Freizeitaktivitäten ist nicht gestattet. Liegeflächen, Nichtschwimmer- und Planschbecken können deshalb nicht ge-nutzt werden. Ebenso bleiben die vom Sportamt betriebenen Saunen in den Hallenbädern City und Leimbach geschlossen.   
Am 25. Mai 2020 erfolgt damit der zweite Öffnungsschritt für den Individualsport, nachdem seit dem 11. Mai bereits Vereinstrainings in den Hallenbädern stattfinden können. «Die Öff-nung für Vereine hat gezeigt, dass unsere Abläufe funktionieren und die Schutzbestimmun-gen eingehalten werden. Es freut mich, dass wir nun endlich der Öffentlichkeit das Schwimmtraining ermöglichen können», sagt Stadtrat Filippo Leutenegger. Die Öffnung wei-terer Badeanlagen ist auf den 8. Juni geplant. «Sollte die Nachfrage beim Individualsport deutlich höher ausfallen, werden wir das Angebot bereits vorher erweitern».
 
Beschränkung bei Personenzahl und Aufenthaltsdauer Aufgrund der Schutzvorgaben ist die Kapazität in den Hallenbädern und Freibädern stark eingeschränkt. Für jedes Bad gilt eine bestimmte Maximalzahl von Badegäste, die sich gleichzeitig in der Anlage aufhalten dürfen. Die maximal zulässige Personenzahl ergibt sich aufgrund der fürs Training zur Verfügung stehenden Bahnen bei den Beckenbädern, bzw. der Anzahl nutzbaren Garderobenplätze bei den Seebädern. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl wird am Eingang sichergestellt, Personendaten werden nicht erhoben. Auf-grund der Personenbeschränkung können Wartezeiten entstehen. «Um möglichst vielen Schwimmerinnen und Schwimmern ihr Training zu ermöglichen, gilt eine maximale Aufent-haltsdauer von 90 Minuten», sagt Urs Schmidig, Direktor Sportamt. Es ist aber möglich, dass trotzt dieser Zeitbeschränkung nicht allen Personen Schwimmtraining ermöglicht werden kann.   
Öffnungszeiten und Eintritt Es gelten die normalen Öffnungszeiten der jeweiligen Bäder. Ausnahmen bilden Zeiten, an denen in Hallenbädern obligatorischer Schwimmunterricht stattfindet – dann bleiben diese Bäder für die Öffentlichkeit geschlossen. Vor Ort sowie im Onlineshop können Einzeleintritte oder Mehrfachkarten (Komib6 oder Kombi12) zu regulären Preisen bezogen werden. Vorerst können keine neuen Abonnemente gekauft werden. Das «Sportabo Jahr» ist gültig. Kundin-nen und Kunden mit gültigem «Sportabo Jahr» erhalten trotzdem die Zeit der Schliessung und eingeschränkten Nutzung (Anzahl Tage 14. März bis voraussichtlich 8. Juni) automa-tisch gutgeschrieben.  Das Sportamt empfiehlt dringend, sich vor dem Schwimmtraining online über das «Schutz-konzept öffentliches Schwimmen» und die eingeschränkten Kapazitäten zu informieren:
 
www.sportamt.ch/schwimmen.  
Geöffnete Sportanlagen für individuelle Nutzung: 

Ab 25. Mai: Dreizehn Hallen- und Sommerbäder, Freestyle-Park Allmend
Seit 11. Mai: Tennisanlagen und Leichtathletikanlagen

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