Heimatschutz des Kantons Zürich reicht Rekurs gegen Nichtunterschutzstellung des Burchdörfli ein

Der Heimatschutz des Kantons Zürich hat einen Rekurs gegen den Stadtratsentscheid bezüglich Nichtunterstutzstellung des Burchdörfli eingereicht.

Im Zentrum steht der Vorwurf, dass der Stadtrat bei seinen Überlegungen das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zu wenig berücksichtigt haben sollte. Das ISOS ist ein Bundesinventar und dient dem Bund als Orientierung, wenn er selber Bauvorhaben plant mit Objekten, die in diesem Inventar aufgeführt sind. Via Rechtsprechung (Bundesgerichtsentscheide), hat das Inventar quasi durch die Hintertür auch Einfluss auf Bauprojekte vom Kanton, Gemeinden und Privaten.

Warum der Heimatschutz mit dieser Begründung einen Rekurs einreicht, ist nicht nachvollziehbar. Der Heimatschutz hatte bereits die neue BZO mit Einsprachen blockiert mit dem gleichen Argument. Im Verlauf der Auseinandersetzung mit dem Stadtrat hat man zu einem Kompromiss gefunden. Warum dieser nicht mehr gelten soll ist nicht klar.

Im ISOS ist die vermeintliche Siedlung Burchdörfli mit Erhaltungsziel A aufgeführt. Das bedeutet Erhaltung der Originalsubstanz und Rückbau störender Erneuerungen. Das will eigentlich niemand aus dem Quartier, selbst diejenigen Leute nicht, die sich für eine moderate Unterschutzstellung stark machen.

Mit dem Rekurs verbunden ist die Fortführung des Veränderungsverbots. Familien, die vor kurzem ein Haus erworben haben, müssen ihre Renovationsvorhaben (neue Küche, neue Bodenbeläge, etc.) weiter aufschieben. Besonders bitter ist das bei Liegenschaften, die über längere Zeit nicht erneuert wurden. Bei den 36 Parzellen betrifft es einige Projekte und auch geplante Neubauten. Selbst wenn der Rekurs vom Baurekursgericht abgelehnt wird, steht dem Heimatschutz der Gang durch alle Gerichtsinstanzen offen. So können gut und gerne weitere Jahre ins Land ziehen und die Innovationen für mehrere Jahre blockieren.

Der Rekurs wäre einigermassen nachvollziehbar, wenn Denkmalpflege und Denkmalpflegekommission für eine klare Unterschutzstellung plädiert hätten und der Stadtrat sich darüber hinweggesetzt hätte. Die Denkmalpflege beurteilt die Häusergruppe aber zwiespältig. Auf der einen Seite spricht sie den einzelnen Gebäuden und Gärten eine Schutzwürdigkeit ab. Auf der anderen Seite sieht sie beim Ortsbild nur eine knappe Schutzwürdigkeit. Das Fachgremium der Stadt, die Denkmalpflegekommission, lehnt eine Unterschutzstellung klar ab.

Der Rekurs des Heimatschutzes sorgt darum bei den Eigentümern, die durch das weiterhin geltende Veränderungsverbot betroffen sind für Ärger.

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