Himmeribrücke Barriere bleibt offen

In der Stadt Zürich dienen über siebzig Barrieren oder ähnliche Absperrungen wie Pfosten und Scherengitter im Strassenraum dazu, Verkehrsanordnungen durchzusetzen. Diese Barrieren wurden einst installiert, um Anwohnende vor Lärm und wildem Parkieren zu schützen. Mitarbeitende eines externen Sicherheitsdienstleisters schliessen die meisten dieser Barrieren täglich und öffnen diese am Folgetag wieder. Einige sind permanent bedient, damit Zufahrtsberechtigte Einlass erhalten. 
Die jährlich anfallenden Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Barrieren belaufen sich auf über eine Million Franken. Aus finanziellen Überlegungen führt die Dienstabteilung Verkehr (DAV) nun einen Versuch durch, mit welchem die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit dieser Barrieren überprüft wird. Dem Versuch liegt die Annahme zugrunde, dass sich die Verkehrsteilnehmenden an die Fahrverbots- und Fussgängerzonen gewöhnt haben und diese – wie andere Signalisationen – auch ohne Barrieren beachten. In folgenden Gebieten bzw. Strassenzügen bleiben die Barrieren während der rund sechsmonatigen Versuchsdauer offen:

https://www.stadt-zuerich.ch/etc/designs/stzh/statics/media/li_content.gif);“>Nachtfahrverbot Strichzone Niederdorf
https://www.stadt-zuerich.ch/etc/designs/stzh/statics/media/li_content.gif);“>Nachtfahrverbot Kreis 5
https://www.stadt-zuerich.ch/etc/designs/stzh/statics/media/li_content.gif);“>Nachfahrverbot Langstrasse Ost/West (sogenanntes «Frühlingserwachen»)
https://www.stadt-zuerich.ch/etc/designs/stzh/statics/media/li_content.gif);“>Nachtfahrverbot Innerer Kreis 5
https://www.stadt-zuerich.ch/etc/designs/stzh/statics/media/li_content.gif);“>Nachtfahrverbot Altstadt rechts der Limmat
https://www.stadt-zuerich.ch/etc/designs/stzh/statics/media/li_content.gif);“>Nachtfahrverbot Oetenbachgasse
https://www.stadt-zuerich.ch/etc/designs/stzh/statics/media/li_content.gif);“>Himmeribrücke
https://www.stadt-zuerich.ch/etc/designs/stzh/statics/media/li_content.gif);“>Borrweg

Monitoring und Umfrage als Beurteilungsgrundlage
Um die Wirkung der Massnahme zu ermitteln, wird ein Monitoring durchgeführt. Die DAV hat vom 27. Juni bis 10. Juli 2015 bereits Vorher-Erhebungen über den Fahrzeugverkehr in den betroffenen Gebieten gemacht. Nach einer Angewöhnungsphase für die Verkehrsteilnehmenden finden dann während zweier Wochen die Nachher-Erhebungen statt. Damit die Zählungen möglichst aussagekräftig sind, passt die DAV wo nötig die Signalisationen an und demontiert die Barrieren. Zudem erfolgt eine Anwohnendenbefragung. Diese Erkenntnisse dienen als Basis für den Entscheid über den zukünftigen Betrieb der Barrieren.
Sollte sich während des Versuchs zeigen, dass an einzelnen Standorten unzumutbare Belästigungen die Fortführung des Versuchs verunmöglichen, können Massnahmen zur besseren Durchsetzung angeordnet werden. Ein Abbruch des Versuchs ist gegebenenfalls an einzelnen Standorten ebenfalls denkbar.
Die versuchsweise Ausserbetriebnahme der Barrieren ändert an den geltenden Verkehrsregimen nichts. Die Zufahrtsbeschränkungen haben nach wie vor Gültigkeit und deren Übertretung wird im üblichen Rahmen geahndet.
 

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