Informationen und Parolen zur Volksabstimmung vom 25. November 2012

Abstimmungen der Stadt (1 Vorlage) 
1. Kredit von Fr. 88 Mio. für die Erweiterung des Kunsthauses
Am Heimplatz soll vis-à-vis des bisherigen Kunsthauses auf dem alten Kantonsschulareal ein Erweiterungsbau entstehen, um neuen Ausstellungsraum zu schaffen. Parole des Vorstandes der EVP: Ja. Die Sammlung des Kunsthauses kann heute wegen Platzmangels nur zu einem kleinen Bruchteil gezeigt werden. Zudem sollen die Gemälde der sehr wertvollen Kunstsammlung Bührle im Erweiterungsbau Platz finden, und es soll Raum für Wechselausstellungen geschaffen werden. Das Projekt des englischen Architekten David Chipperfield überzeugt vor allem aus musealer Sicht. Chipperfield ist spezialisiert auf den Bau von Museen. Die Gesamtkosten werden von der Stadt und von der Kunsthausgesellschaft je zu 88 Mio. getragen, der Kanton leistet Fr. 30 Mio. aus dem Lotteriefons. Aufgrund der vereinbarten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Stadt finanziert die Stadt Projekte des Kunsthauses, der Kanton das Opernhaus.
 
Abstimmungen des Kantons (3 Vorlagen):
1. Zwei Varianten für eine gesetzliche Regelung zu Kindergarten und Grundstufe 
In der sog. „Grundstufe“ werden die beiden Kindergartenjahre und die erste Klasse der Primarschule miteinander verbunden und folgen einem Lehrplan, der neben dem Spielen und Musischen bereits im bisherigen Kindergartenalter kognitive Fächer wie Lesen, Schreiben und Rechnen umfasst, wobei der Unterricht an die jeweilige Reife der Kinder angepasst in altersübergreifenden Gruppen erteilt wird. Nachdem vor wenigen Jahren das Bildungsgesetz mit Einführung der Grundstufe abgelehnt worden ist, wurde eine Volksinitiative für deren Einführung eingereicht. Der Kantonsrat hat nun zwei Gesetzesvarianten ausgearbeitet: Nach Variante A wird die Grundstufe obligatorisch im ganzen Kanton eingeführt, nach Variante B entscheiden die Gemeinden selbstständig, ob sie die Grundstufe einführen wollen oder nicht. Parole der EVP-Delegiertenversammlung: 2 x Nein zu beiden Varianten, Stichfrage: Variante B. Die Grundstufe hat sich in den bisherigen Schulversuchen zwar bewährt, ist aber nicht besser als das bisherige System mit Kindergarten und erster Klasse und kostet hingegen viel mehr. Die EVP will deshalb keine Grundstufe. Die entsprechenden Mittel sind besser investiert, wenn die Klassen weniger gross sind und dadurch besser unterrichtet werden kann. Falls in der Volksabstimmung beide Varianten angenommen werden sollten, ist Variante B vorzuziehen, die den Entscheid über die Grundstufe den Gemeinden überlässt.
 
2.Volksinitiative Mietgericht gebührenfrei
Die Volksinitiative verlangt, dass Prozesse vor Mietgericht gratis sind, d.h. auch dann keine Kosten auferlegt werden, wenn man den Prozess verliert. Parole der EVP-Delegiertenversammlung: Nein. Die Kostenfreiheit würde dazu führen, dass auch in Verfahren mit wenig Erfolgschancen prozessiert würde, was die Gerichte und die Beklagten belastet. Eine moderate Kostenauflage an die verlierende Partei sollte deshalb beibehalten werden. Wer kein Geld hat und ein Verfahren führt, das nicht aussichtslos ist, kann unentgeltliche Prozessführung beantragen.
 
3.Volksinitiative Transparente Mieten
Die Volksinitiative verlangt, dass bei Wohnungsnot (Leerwohnungsbestand von 1.5 % oder weniger) 2 beim Abschluss von neuen Mietverträgen der Vermieter das Formular für Mietzinserhöhungen verwenden muss, d.h. dass er der neuen Mieterin bzw. dem neuen Mieter offenlegen muss, wie hoch die bisherige Miete war. Nach Art. 270 des Obligationenrechts kann der Mieter den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme des Mietobjekts als missbräuchlich anfechten und Herabsetzung verlangen, wenn er sich wegen einer persönlichen oder familiären Notlage oder wegen der Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zum Vertragsabschluss gezwungen sah oder wenn der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins erheblich erhöht hat. Parole der EVP-Delegiertenversammlung: Ja. Die Transparenz über den bisherigen Mietzins hilft Missbräuche verhindern. Nachdem im Kanton Zürich 2004 die Formularpflicht abgeschafft wurde, befürwortet die EVP ihre Wiedereinführung, da die Mietzinsen deutlich gestiegen sind.
 
Abstimmungen des Bundes (1 Vorlage):
1. Änderung des Tierseuchengesetzes
Die Vorlage enthält verschiedene Anpassungen des Tierseuchengesetzes von 1966, die eher formeller Natur sind und daneben ein paar inhaltliche Neuerungen, die mehr vorbeugende Massnahmen und eine bessere internationale Zusammenarbeit ermöglichen. Inhaltlich ist Folgendes neu: Bisher kann der Bund Vorschriften zur Verhütung von Seuchen in Grossbeständen von Nutzvieh erlassen, z.B. Impfungen. Neu kann er dies nicht nur für Grossbestände, sondern für alle Nutzviehbestände erlassen. Bisher war der Hausierhandel mit Tieren der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie mit Geflügel und Kaninchen verboten, neu gilt das Verbot für den Hausierhandel mit allen Tieren. Zur Finanzierung von Programmen zur Tierseuchenbekämpfung kann der Bundesrat neu von den Tierhaltern eine zeitlich befristete Abgabe erheben, dafür können Impfstoffe gratis oder verbilligt abgegeben werden. Neu wird der Bundesrat ermächtigt, internationale Verträge über die Diagnostik von Tierseuchen, die Ausbildung der Funktionäre, die Durchführung von Kontrollen, die Entwicklungszusammenarbeit und den Informationsaustausch abzuschliessen. Parole der EVP-Delegiertenversammlung: Ja. Die Revision des Tierseuchengesetzes bringt keinenSystemwechsel, sondern eher untergeordnete, aber notwendige Anpassungen an die gesellschaftliche und tierseuchenpolizeiliche Entwicklung. Neu ist vorab die Ausdehnung der Seuchenmassnahmen, die bisher für grosse Nutzviehbestände galten und neu für alle Nutzviehbestände. Dies liegt in der Natur der Sache, da Tierseuchen auch von solchen Nutzviehbeständen ausgehen und eine allgemeine Gefahr darstellen können. Die Abgabe zulasten der Nutzviehalter für Programme zur Seuchenbekämpfung kommt den Tierhaltern wieder zugute, indem die konkreten Präventions- und Seuchenbekämpfungsmassnahmen verbilligt werden oder gratis sind.
 
Zusammengestellt von Ernst Danner, a. Gemeinderat EVP Kreis 11, Funkwiesenstr. 44, 8050 Zürich,Mail: ernst.danner@bluewin.ch; Tel. 079 782 13 62

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