Innovationspark in Dübendorf

Das Flugplatzgelände in Dübendorf steht dabei im Vordergrund, es werden aber auch alternative Standorte im Kanton Zürich geprüft. Der Regierungsrat begrüsst die Bestrebungen des Bundes, im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung einen Schweizer Innovationspark zu errichten.
Der Regierungsrat setzt sich zum Ziel, im Kanton Zürich einen Innovationspark zu errichten. Er hat die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, unter ihrer Leitung und unter Einbezug der betroffenen Verwaltungsstellen und der externen Interessensträger (Wirtschaft, Wissenschaft, Politik) eine Projektorganisation für einen Innovationspark zu bilden. Gleichzeitig hat er beschlossen, dem Verein Swiss Innovation Park beizutreten. 
Kanton Zürich als idealer Standort für einen nationalen Innovationspark
Erstklassige Forschungseinrichtungen, eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, die sehr gute internationale Anbindung und eine einmalige Lebensqualität schaffen sehr gute Voraussetzungen für eine fruchtbare Innovationskultur im Kanton Zürich. Der Regierungsrat ist deshalb überzeugt, dass der Kanton Zürich ein idealer Standort für einen Innovationspark von nationaler Ausstrahlung darstellt. Bisher unterstützt der Kanton Zürich Innovationen und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft vornehmlich über die Netzwerke im Rahmen seiner Clusterpolitik. Die Zusammenführung der Forschungsaktivitäten in einem nationalen Innovationspark auf dem Gebiet des Kantons Zürich könnte den Forschungsaktivitäten im Wirtschaftsraum Zürich einen Entwicklungsschub verleihen.Entscheid des Bundes über Nutzung des Flugplatzgeländes Dübendorf steht an
Der Bund als Eigentümer des Flugplatzgeländes Dübendorf wird in den nächsten Monaten einen Entscheid über dessen künftige militärisch-zivile Mischnutzung fällen. Der Regierungsrat hatte sich bereits 2010 (RRB Nr. 751/2010) gegen eine weitere aviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf ausgesprochen und beschlossen, die weitere Entwicklung des Flugplatzareals im Rahmen eines Gebietsmanagements zu bearbeiten. Unter Einbezug der lokalen Behörden und des Bundes sollen insbesondere Fragen der Finanzierung, der Erschliessung sowie der Richt- und Nutzungsplanung geprüft werden. Auf nationaler Ebene stehen die Beratungen über die neuen gesetzlichen Grundlagen vor dem Abschluss. Beide Räte haben den Grundlagen für die Errichtung eines Innovationsparks zugestimmt. Der Entscheid des Bundes über die weitere Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf soll in den nächsten Monaten fallen.  

Schreibe einen Kommentar