Mehr Spielraum für Grundstücke an der Schärenmoosstrasse

Um bei allfälligen zukünftigen Bauprojekten die Flexibilität in der Nutzungsanordnung zu erhöhen und der Lärmsituation besser Rechnung zu tragen, wird der Mindestwohnanteil auf insgesamt sechs Baugrundstücken im Abschnitt Schärenmoosstrasse entlang der Thurgauerstrasse in Zürich-Seebach von 66 auf 0 Prozent reduziert. Die entsprechende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung wurde dafür vom Stadtrat an den Gemeinderat überwiesen. Alle weiteren Bestimmungen in der Bauordnung wie die Zuweisung der Bauzonen bleiben unverändert. Die Teilrevision der BZO hatte vom 11. Januar 2019 bis zum 12. März 2019 öffentlich aufgelegen. Dabei sind keine Einwendungen eingegangen. 
 Bereits heute ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens allen Grundstücken entlang der Thurgauerstrasse – mit Ausnahme des Abschnitts Schärenmoosstrasse – ein Mindestwohnanteil von 0 Prozent zugewiesen. Diese Abweichung an der Stadtgrenze zu Opfikon wird nun bereinigt. Gleichzeitig verbessert sich damit die Grundlage für die Umsetzung der Richtplanvorgabe, das Gebiet entlang der Thurgauerstrasse zu einem durchmischten städtischen Quartier mit hoher baulicher Dichte weiterzuentwickeln. 

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