Dank einem aussergerichtlichen Vergleich zwischen der Stadt Zürich und dem Zürcher Heimatschutz konnte das gewichtigste Rekursverfahren beigelegt werden. Die Stadt hat am 16. Juli 2018 beim Baurekursgericht einen Antrag auf Abschreibung des Rekursverfahrens gestellt. Da viele Bauherrschaften auf eine Inkraftsetzung der BZO 2016 warteten, wurde die Teilinkraftsetzung auf den 1. November 2018 vorverlegt. Zürich Nord ist von den hängigen Rekursen nicht betroffen. Erste Bauvorhaben wurden bereits eingereicht.
Die Ziele, die mit der neuen BZO ereicht werden sollten:
Wohnquartiere differenziert und qualitätvoll verdichten
Wertvolle Ortsbilder und Quartierstrukturen erhalten
Frei- und Grünräume vielfältig nutzen
Flächen für Industrie- und Gewerbenutzungen sichern
Publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen fördern
Flächen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben festlegen
Weitere Informationen: www.stadt-zuerich.ch