Neue kommunale Verordnung über Abstimmungen und Wahlen

Die neue Verordnung regelt in der Hauptsache die Stimmabgabe, die Kompetenzen und Aufgaben des Zentralwahlbüros und der Kreiswahlbüros, die Ermittlung der Abstimmungs- und Wahlergebnisse sowie die neu vereinfachten pauschalen Entschädigungen der an Abstimmungen und Wahlen beteiligten Personen. Im Übrigen wurde die Verordnung von operativen Handlungsanweisungen entschlackt. Diese sind seit 2009 in einem internen Handbuch für die Kreiswahlbüros festgehalten.
Im Rahmen der Totalrevision wurden auch die Standorte von sämtlichen 62 am Samstag oder Sonntag geöffneten Stimmlokalen anhand ihrer durchschnittlichen Frequentierung, topografischen Verteilung, Verkehrslage, und Zugänglichkeit für Behinderte überprüft. Die aus dieser Analyse resultierenden Anpassungen der Standorte der Stimmlokale sowie derer Öffnungszeiten (gilt nur für das Stimmlokal am Hauptbahnhof) werden auf den Urnengang vom 9. Juni 2013 umgesetzt. Die Stimmberechtigten werden unter anderem in den Abstimmungsunterlagen für den 9. Juni 2013 über die konkreten Anpassungen in ihrem Wahlkreis informiert.

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