Neuer Anlauf für die Erhaltung des MFO Gebäudes

 
Das charaktervolle Backsteingebäude an der Affolternstrasse 52 mit markant ausgebildetem Bruchsteinsockel wurde im Jahre 1889 erbaut. Durch seine Lage am Rande des Gleisfeldes ist es weithin sichtbar. Es hat sich daher nicht nur der Quartierbevölkerung von Oerlikon, sondern auch einer Vielzahl von Bahnreisenden als identitätsstiftender Bau eingeprägt.
Beim Erlass der Sonderbauvorschriften (SBV) 1998 war man davon ausgegangen, dass das Gebäude abzubrechen sei, darum wurde an dieser Stelle kein Baufeld ausgeschieden. Die nun beantragte Änderung der SBV hat einzig und allein den Zweck, das prägende Backsteingebäude zu erhalten. Die geänderten SBV geben zudem vor, dass im Erdgeschoss des verschobenen Gebäudes auf einer Fläche von mindestens 200 m2 ausschliesslich publikumsorientierte Nutzungen wie Läden und Restaurants gestattet sind. Zwischen dem Backsteingebäude und den Gleisen ist weiterhin eine Wegverbindung für den Fuss- und Veloverkehr möglich.
Der Stadtrat hat nun die geänderten SBV unverzüglich an den Gemeinderat überwiesen. Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier hatten sich mit einem Brief an die ABB für den Erhalt des Gebäudes eingesetzt, und auch der aus dem Quartier heraus gegründete Verein «Abbruch-Nein» war bei der ABB vorstellig geworden, was bei der traditionsreichen Firma einen Meinungsumschwung herbeigeführt hatte. Aufgrund der breiten Unterstützung aus dem Parlament und aus dem Quartier ist der Stadtrat überzeugt, dass der Gemeinderat sich so rasch wie möglich mit diesem Geschäft befassen wird, denn erst wenn die abgeänderten SBV in Kraft getreten sind, wird die Stadt die nötige Baubewilligung erteilen können.
Gegen die Änderung der SBV und gegen eine allfällige Erteilung der Baubewilligung sind Rekurse möglich. Diese sind aufgrund der Reaktion auf die bereits stattgefundene öffentliche Auflage aber nicht zu erwarten. Die Änderung der SBV muss noch vom Kanton genehmigt werden. Wenn nun der Gemeinderat das Geschäft so rasch wie möglich abschliesst, sollten die geänderten SBV bis Ende Frühjahr 2011 in Kraft sein.
Nachdem sich nun alle Parteien positiv zur Verschiebung geäussert haben, laufen die Abklärungen auf Hochtouren. In den nächsten Tagen wird eine Sitzung mit allen beteiligten Parteien stattfinden, um die technische und vor allem zeitliche Machbarkeit der Verschiebung zu prüfen.

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