Nein zum revidierten Epidemiengesetz

Ich nenne einige Gesetzestexte, um dies zu verdeutlichen:

Art.5 u. 19 c Nationale Programme:

 Dadurch schafft man die Rechtsgrundlage für Einführung von „Sexualerziehung“ bzw. Sexualisierung der Kinder ab 4 Jahren im Kindergarten, z.B. im Rahmen eines Pseudo-HIV-Prävention-Programms mit Plüschvagina, Holzpenis und Videos (den sogenannten Sex-Box). In Basel ist so ein Programm im Gang. Wegen starkem Protest der Bevölkerung mit Einreichung einer Petition mit fast 200 000 Unterschriften, wurde der Sex-Box in Basel vorläufig zurückgezogen. Das Programm geht aber weiter. Das rEpG würde so ein Programm mit Plüschvagina etc. auf legalem Weg erlauben. Die Eltern hätten dabei keine Dispensmöglichkeit oder andere legalen Mittel, um sich dagegen zu wehren. Sie wären völlig dem Willkür der Behörden ausgeliefert.

Art. 19, 21, 22: Obligatorische Impfungen: Massiver Eingriff in die persönliche Freiheit.
Art. 6; 1 b Erstmals erhielte die WHO eine gesetzlich verankerte Entscheidungsbefugnis in der Schweiz.
Art. 5 u. 8 Das BAG könnte den Kantonen Massnahmen für einen einheitlichen Vollzug vorschreiben.
Art. 59, 60 u. 62 Das BAG sammelt Personendaten, einschliesslich Daten über die Gesundheit und kann/muss diese auch an ausländische Organisationen schicken. In Zürich heisst ein solcher Staat „Schnüffelstaat“.

Es gibt bereits ein gutes funktionierendes Epidemiengesetz, das im Ernstfall, die Bevölkerung adäquat mit Impfungen versorgen kann. Falls notwendig haben Bundesrat und Parlament das Recht, die Pflicht und die Fähigkeit, zügig das aktuelle Epidemiengesetz zu ergänzen und an die jeweilige Situation anzupassen.
Das rEpG ist ein Wolf in Schafspelz. Für Prävention, Impfungen und gute Organisation im Ernstfall braucht es das neue Gesetz nicht.
Im geplanten Gesetz geht es um mehr als um Impfungen und Prävention. Es geht vor allem, wie die oben aufgeführten Gesetzesartikeln zeigen, um einen Angriff auf die direkte Demokratie (Art.4) und einen Eingriff in die Freiheit der Bürger. Die Kompetenz der Eltern und im weitesten Sinne der Schutz unserer kleinen Kinder würden massiv eingeschränkt (Art. 5 u. 19 c).

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