Reklametafeln ab 1. Oktober 2014 gebührenpflichtig

 
Bis ins Jahr 2009 fehlte in der Stadt Zürich eine gesetzliche Grundlage, welche das Aufstellen von mobilen Reklametafeln (sogenannte Passantenstopper) auf dem öffentlichen Grund erlaubte. Seit Jahren tolerierte die Stadtpolizei, falls der Platz vorhanden war, gebührenfrei einen Passantenstopper pro Geschäft. Stellte ein Laden mehrere Reklametafeln auf oder waren diese behindernd für Fussgänger, Rettungsfahrzeuge, etc. wurden die Verantwortlichen zuerst ermahnt und bei Nichtbefolgen der polizeilichen Anordnung zu Handen der zuständigen Behörde verzeigt. Per 1. Juni 2009 traten die neuen Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund (VARöG) in Kraft. Mit dieser neuen Verordnung wurde die gesetzliche Grundlage für das Aufstellen von mobilen Reklametafeln auf dem öffentlichen Grund geschaffen. Gegen die dazugehörige Gebührenordnung gab es mehrere Einsprachen bis schliesslich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Oktober 2013 die Bewilligungs- und Gebührenpflicht von Reklametafeln (Passantenstopper) auf öffentlichem Grund in der Stadt Zürich rechtskräftig bestätigte. Die Stadtpolizei Zürich wird diesen Entscheid per 1. Oktober 2014 umsetzen. Geschäfte, die sich in den Kernzonen der Stadt befinden, müssen immer ein Bewilligungsgesuch für einen Passantenstopper einreichen. Bei Läden, die auf öffentlichem Grund bereits Artikel in einer sogenannten Warenauslage anbieten, wird in den Kernzonen keine Bewilligung für eine Reklametafel erteilt. Gastronomen mit einer bestehenden Boulevardcafé-Bewilligung dürfen innerhalb der bewilligten Boulevardfläche wie bis anhin eine Menütafel (Reklametafel) ohne zusätzliche Bewilligung aufstellen. Weitere Reklametafeln ausserhalb der bewilligten Boulevardfläche werden hingegen nicht erlaubt. Ausserhalb von Kernzonen dürfen Geschäfte einen Passantenstopper ohne Bewilligung und ohne Gebühren aufstellen, sofern sie die entsprechenden Auflagen beachten.
 
Weitere Informationen sowie ein Merkblatt finden sie auf der Internetseite der Stadtpolizei Zürich (www.stadtpolizei.ch).

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