Rekurs des Heimatschutzes im Glaubtenquartier abgelehnt

Das Baurekursgericht hat nach über einem Jahr den Rekurs des Heimatschutzes gegen die nicht Unterschutzstellung der Häuser von Leo Burch und Karl Trutmann abgelehnt. Es hat die eher dürftigen und argumentarmen Einwände des Zürcher Heimatschutzes im Detail zerpflückt und ist zu folgendem Entscheid gekommen:

«Zusammenfassend hat die Vorinstanz die Schutzwürdigkeit zu Recht verneint und auf eine Unterschutzstellung verzichtet. Bei diesem Ergebnis erübrigt sich auf die Eventualbegründung der Vorinstanz, wonach selbst bei gegebener Schutzfähigkeit im Rahmen der lnteressenabwägung von einer Unterschutzstellung abzusehen wäre , bzw. auf die entsprechenden Rügen des Rekurrenten einzugehen.»

Baurekursgericht des Kantons Zürich, Entscheid vom 30. Juni 2023, noch nicht rechtskräftig

Die Vorarbeiten der Denkmalpflege, Gartendenkmalpflege, Denkmalpflegekommission und der Entschluss des Stadtrates fussen auf einem soliden Fundament. Es genügt nicht das Inventar Schützenswerter Ortsbilder des Bundes im Sinne einer roten Karte zu zücken. Dem Inventar sind Grenzen gesetzt, die mit dem vorliegenden Urteil deutlich aufgezeigt wurden. Der grössere Teil der betroffenen 36 Parzellen ist froh über diesem Entscheid. Damit ist der Versuch von 3 Eigentümern durch eine weitere Instanz abgewendet, mittels Schutzabklärung und Unterschutzstellung die anderen 33 Parzellen in «Sippenhaft» zunehmen. Es bleibt die Hoffnung, dass der Gang vor das Verwaltungs- und Bundesgericht erspart bleiben.

Sollte es bei diesem Entscheid bleiben, ist der Heimatschutz mit erheblichen Kosten konfrontiert. Die Gerichtskosten und Parteienentschädigungen betragen über 12’000.- Franken. Vermutlich ist das für die mit Spendengeldern alimentierte Kriegskasse des Heimatschutzes kein grosser Betrag. In Schoggitaler umgerechnet, wären es über 2’500 Stück. Das ist viel Arbeit für die Kinder. Vermutlich werden es demnächst noch mehr. Swiss Prime Site hat ein Bauprojekt eingereicht, das den Abriss der Maag-Hallen zur Folge hätte. Gegen die erteilte Baubewilligung hat der Heimatschutz wiederum mit Berufung auf das Inventar Schützenswerter Ortsbilder Rekurs eingereicht (vgl. NZZ 11.7.2023).

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