Revision der Sonderbauvorschriften für das Gebiet Neu-Oerlikon

 
Bis in die 1980er-Jahre wurde das Gebiet Neu-Oerlikon (ehemals Zentrum Zürich Nord) überwiegend industriell genutzt. Danach wurde es in einer kooperativen Planung entwickelt und 1998 beschloss der Gemeinderat die Sonderbauvorschriften (SBV). Seither hat sich das Quartier rasch entwickelt. Heute leben über 3000 Menschen in Neu-Oerlikon und es gibt rund 7000 Arbeitsplätze. Insgesamt verläuft die Entwicklung positiv, jedoch wurden in den letzten Jahren auch einige Defizite festgestellt. So ist das neue Quartier insbesondere in den Abendstunden wenig belebt. Zudem fehlt es an identitätsstiftenden Bauten, die in anderen Quartieren u. a. durch historische Gebäude vorhanden sind.
Mit der Revision der Sonderbauvorschriften wird im Wesentlichen die Erhaltung von ehemaligen Industriebauten im Bereich des Bahnhofs ermöglicht und die Belegung der Erdgeschosse durch publikumsorientierte Nutzungen verbessert werden. Im Baufeld D6/D7 (im Bereich der Halle 550) sowie im Gebäude 87T – welches anstelle der dritten Ausbauetappe des MFO-Parks erhalten bleiben soll – sind je 500 m² für publikumsorientierte Nutzungen vorgesehen. Ebenfalls soll die «Halle 550», insbesondere die Kran- und Montagehalle IV, erhalten bleiben. Die Stadt kann mit der Revision somit sicherstellen, dass diese Gebäude erhalten bleiben. Im Gegenzug wird für diese Gebäude ein Ausnutzungsprivileg geschaffen. Bei der Ausnützungsberechnung sind diese Flächen nicht anzurechnen.
Neben den städtebaulichen müssen aber auch die verkehrlichen Aspekte der Sonderbauvorschriften einer Revision unterzogen werden. So soll durch Anpassungen zur Erschliessung und Parkierung, insbesondere mit der Verankerung eines Fahrtenmodells in den Sonderbauvorschriften, eine nachhaltige Lösung für die Mobilität erreicht werden.
Insgesamt sollen mit der Revision die Identität des wachsenden Ortes gesichert und die Qualität des Umfelds in Neu-Oerlikon weiter verbessert werden.
Die Unterlagen zur Revision der Sonderbauvorschriften können vom 9. November 2011 bis 20. Januar 2012 im Amtshaus IV oder im Internet (
www.stadt-zuerich.ch/hochbau >Öffentliche Auflage
) eingesehen werden. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen der öffentlichen Auflage dazu äussern.

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