SRG muss am Standort Leutschenbach neu Baurechtszins zahlen

Für den Bau und Betrieb eines Fernsehstudios hatte ihr die Stadt das Grundstück seinerzeit unentgeltlich im Baurecht abgegeben. Der Stadtrat legt dem Gemeinderat einen entsprechenden Nachtrag zum Baurechtsvertrag vor.
 
Als es Ende der 1950er-Jahre darum ging, wo in der Deutschschweiz die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ein Fernsehstudio bauen würde, kam es zu einem eigentlichen Standortwettbewerb zwischen mehreren Städten. In diesem Wettbewerb bot die Stadt Zürich der SRG ein knapp 32 000 m2 grosses Areal in Leutschenbach unentgeltlich im Baurecht an und erklärte sich zudem bereit, sich mit einer Million Franken an den Baukosten des Fernsehstudios zu beteiligen. Zürich erhielt den Zuschlag, die Stimmberechtigten nahmen den bis 2041 laufenden Baurechtsvertrag 1963 an. Seit Vertragsabschluss wurde die Baurechtsfläche auf gut 33 000 m2 erweitert.
Im Vertrag wurde die SRG seinerzeit ausdrücklich verpflichtet, «ein Fernsehstudio zu erstellen und zu betreiben»; andere Nutzungen waren nicht vorgesehen. Die SRG beziehungsweise ihre Unternehmenseinheit Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) beabsichtigt jedoch, das in der Nähe des Bucheggplatzes (Brunnenhof) angesiedelte Radiostudio auf das Areal Leutschenbach zu verlegen; geplant ist der Umzug für 2021. Einerseits sollen so Synergien zwischen Radio und Fernsehen insbesondere bei der Produktion von digitalen Inhalten genutzt, andererseits Kosten reduziert werden, indem Produktionsstandorte zusammengelegt werden. Im Rahmen des Projekts «Radio Hall» soll eine Halle für Produktionsfahrzeuge in ein Radiostudio umgenutzt werden.
Da diese Nutzung nicht mehr der im Vertrag festgelegten entspricht, nahmen Stadt und SRG Gespräche über eine Anpassung des Baurechtsvertrags auf. Die Vertragsparteien einigten sich nach intensiven Verhandlungen darauf, dass die SRG einen Teil des Baurechtsareals für den Betrieb eines Radiostudios und für allfällige kommerzielle Drittnutzungen verwenden darf. Für diese knapp 4000 m2 grosse Fläche wurde ein jährlicher Baurechtszins von 159 000 Franken vereinbart, der auf einer Schätzung der städtischen Schätzungskommission beruht. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den Nachtrag zum Baurechtsvertrag zu genehmigen.
 

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