Gemeinderatswahlen 2022: Verteilung der Sitze an die Wahlkreise 11 und 12 bleibt unverändert

Aufgrund des relativ gleichmässigen Bevölkerungswachstums in allen Wahlkreisen bleiben die 125 Sitze für die Legislatur 2022–2026 unverändert über die Wahlkreise verteilt.

Ausschlaggebend für die Ermittlung der Sitzansprüche der neun Wahlkreise ist jeweils die Zahl der Bevölkerung mit zivilrechtlichem Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis. Nicht zur zivilrechtlichen Bevölkerung gehören zum Beispiel Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter oder Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter.

Die Sitzzuteilung für die Legislatur 2022–2026 bleibt im Vergleich mit den Legislaturen 2018–2022 und 2014–2018 unverändert, da die Bevölkerung mit zivilrechtlichem Wohnsitz in allen Wahlkreisen relativ gleichmässig zugenommen hat:

  • Wahlkreis 1 + 2: 40 835 Personen; 12 Sitze
  • Wahlkreis 3: 48 887 Personen; 15 Sitze
  • Wahlkreis 4 + 5: 42 692 Personen;13 Sitze
  • Wahlkreis 6: 33 265 Personen; 10 Sitze
  • Wahlkreis 7 + 8: 54 244 Personen; 16 Sitze
  • Wahlkreis 9: 54 630 Personen; 16 Sitze
  • Wahlkreis 10: 39 371 Personen; 12 Sitze
  • Wahlkreis 11: 71 685 Personen; 22 Sitze
  • Wahlkreis 12: 30 895 Personen; 9 Sitze

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