Stadtrat empfiehlt Ja zur Atomausstiegsinitiative

Der längerfristige Ausstieg aus der Kernenergie ist im Rahmen der 2000-Watt-Ziele bereits seit 2008 in der Gemeindeordnung der Stadt Zürich verankert. Die Stimmberechtigten haben diesen Entscheid in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 bekräftigt und für die Umsetzung einen Termin gesetzt: Eine Beteiligung der Stadt Zürich an Atomkraftwerken und der Bezug von Atomstrom sind nur noch bis längstens zum Jahr 2034 zulässig.
 
Die Stadt Zürich ist über das ewz mit 15 Prozent am Kernkraftwerk Gösgen beteiligt und hat Bezugsrechte an Leibstadt und an den französischen Kernkraftwerken Bugey und Cattenom, dies über eine Beteiligung von 20,5 Prozent an der Aktiengesellschaft für Kernenergiebeteiligungen Luzern (AKEB).

 Ein klarer Entscheid auf Bundesebene zur Abschaltung der Kernkraftwerke unterstützt die Umsetzung der energiepolitischen Ziele der Stadt Zürich. Ein Ja zum schrittweisen, verbindlichen Ausstieg aus der Kernenergie schafft zudem Planungssicherheit für alle Akteure der Energiewirtschaft, seien es Eigentümer, Energieversorgungsunternehmen oder private Unternehmen und Forschung. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat, der Initiative zuzustimmen. Die Stadtpräsidentin wird für die Stadt Zürich dem Komitee «Städte für den geordneten Atomausstieg» beitreten.

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