Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 12

Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist von der Schürgistrasse bis zum Glattsteg verboten.
Halteverbot
Zwischen der Schürgistrasse und dem Glattsteg ist jedes freiwillige Halten gemäss örtlicher Signalisation verboten.
 
Die Verkehrsvorschriften treten mit dem Aufstellen der Signale, bzw. dem Anbringen der Markierungen in Kraft.
 
 
Größere Kartenansicht

Schreibe einen Kommentar