«TERRA NOVA» in Zürich-Seebach

Es überzeugte die Jury durch seine vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, einen hohen Grünanteil und weil es in der Umsetzung ein hohes Mass an Mitbestimmung durch das Quartier ermöglicht.
An der Thurgauerstrasse in Zürich-Seebach soll ein lebendiger und gut durchmischter Quartierteil entstehen. Dazu gehören ein Schulhaus sowie ein Quartierpark. Nach dem Abschluss des Wettbewerbs für das Schulhaus Ende 2017 liegt nun auch das Wettbewerbsergebnis für den geplanten, rund 12 000 m2 grossen Quartierpark vor. Aus dem offenen Verfahren ging das Projekt «TERRA NOVA» von Hager Partner AG, Landschaftsarchitekten, Zürich zusammen mit «raumdaten GmbH» (Soziologie), Basler & Hofmann AG (Verkehr) und Kerst-Beratungen (Ökologie) als Sieger hervor.Wettbewerbsaufgabe
Zur Vorbereitung des Wettbewerbs wurden im Dialog mit Vertretern aus dem Quartier Anforderungen an den zukünftigen Park erarbeitet und in das Wettbewerbsprogramm aufgenommen. Weitere Anforderungen waren: 

Ein Rasenspielfeld für Schule und Quartier
Grubenackerstrasse: weiterhin durchgehend befahrbar und als Begegnungszone gestaltet
Integration des ehemaligen Schützenhauses in das Gesamtkonzept
Aufzeigen einer Strategie für den Einbezug der Bevölkerung in die Planung und wie der Park längerfristig entwickelt werden kann.

Das Siegerprojekt
Das Projekt «TERRA NOVA» bietet einen geeigneten Rahmen für eine vielfältige Nutzung und Mitbestimmung der künftigen Nachbarschaft und Schule. Die Lösung für eine multifunktionale Nutzung, einfache Querung und Zugänglichkeit der Anlage fürs Quartier, wirkt wie selbstverständlich. Zudem fügt sich das alte Schützenhaus gut in den Park ein; es soll auch künftig eine wichtige soziale Funktion übernehmen können. Damit wird einem wichtigen Anliegen im Mitwirkungsverfahren zu den Gestaltungsplänen entsprochen. Paul Bauer, Jurypräsident und stellvertretender Direktor von Grün Stadt Zürich, zum Entscheid: «Das Siegerprojekt zeigt einen vielfältigen Quartierpark, der durch seinen hohen Grün- und Baumanteil besticht. Das Projekt scheidet variable Flächen und Elemente aus, die in einem Mitwirkungsprozess definiert werden können.» 
Weiteres Vorgehen
Der Gestaltungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung der Schulanlage und des Quartierparks. Die Zustimmung durch den Gemeinderat und den Kanton vorausgesetzt, soll er voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft gesetzt sein. Daraufhin soll die Kreditvorlage für den Park gemeinsam mit dem Projekt für die Schulanlage dem Gemeinderat und der Stimmbevölkerung vorgelegt werden. 

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