Überprüfung der Ermittlung der Gemeinderatsresultate durch das Zentralwahlbüro ergab keine Unregelmässigkeiten

Es wurden keine Anzeichen für Unregelmässigkeiten festgestellt. Die Differenzen bei der Erfassung der ungültigen und ungültig eingelegten Wahlzettel haben keine Auswirkungen auf die ermittelten Wahlresultate. Das Zentralwahlbüro hat die Gemeinderatsresultate deshalb erwahrt. Vorbehalten bleibt der Entscheid des Stadtrates als wahlleitendes Gremium an seiner morgigen Sitzung zu einer allfälligen Nachzählung.
Die Auszählung der Stimmen für die Gemeinderatswahl zeigte in den Wahlkreisen 9, 11 und 12 für die EVP und die SD knappe Resultate in Bezug auf das zu erreichende 5-Prozent-Stimmenquorum. Die Präsidentin des Zentralwahlbüros, Stadtpräsidentin Corine Mauch, und der Sekretär des Zentralwahlbüros, Stadtschreiber André Kuy, gaben deshalb am Sonntag-Abend bekannt, dass das Zentralwahlbüro die Ermittlung der Gemeinderatsresultate überprüft.
Überprüfung der Ermittlung der Gemeinderatsresultate in den Wahlkreisen 9, 11, 12Am 8. März 2010 wurde im Verwaltungszentrum Werd und in der Organisation und Informatik Zürich an der Wilhelmstrasse die Ermittlung der Gemeinderesultate der Wahlkreise 9, 11 und 12 anhand diverser Stichproben durch Mitglieder der Kreiswahlbüros und des Zentralwahlbüros überprüft. Dabei wurden keine Anzeichen für Unregelmässigkeiten bei der Wahlermittlung festgestellt.
Überprüfung der Differenzen bei den ungültigen und ungültig eingelegten Wahlzetteln: Keine Auswirkung auf die ermittelten WahlresultateDie Kreisabschlüsse der neun Wahlkreise zeigten Differenzen bei den ungültigen und ungültig eingelegten Wahlzetteln. Diese Differenzen wurden im Rahmen der Überprüfung der Er-mittlung der Gemeinderatsresultate ebenfalls angeschaut. Diese Überprüfung der ungültigen und ungültig eingelegten Wahlzettel der neun Wahlkreise ist plausibel und hat keine Auswirkungen auf die ermittelten Wahlresultate.
Die Abweichungen in der statistischen Erfassung der ungültigen und ungültig eingelegten Wahlzetteln in den Kreisen 6 und 10 erklären sich wie folgt: Im Wahlkreis 6 hat die Überprü-fung anstelle der ausgewiesenen 182 neu 1141 ungültige und ungültig eingelegte Wahlzettel ergeben. Es wurden die zusammenhängenden, perforierten Wahllisten («Handorgeln»/Leporello mit drei bis elf Wahllisten), die von einem Stimmberechtigten gemeinsam eingelegt wurden, als ein ungültig eingelegter Wahlzettel anstelle von drei bis elf ungültig eingelegten Wahlzetteln gezählt, was die Differenz erklärt. Im Wahlkreis 10 wurden 1638 ungültige und ungültig eingelegte Wahlzettel ausgewiesen. Die Überprüfung hat 1637 ergeben. Das Kreiswahlbüro hat lediglich die statistische Zuordnung nicht eindeutig vorgenommen, was jedoch keine Auswirkung auf das massgebende Total der ungültigen und ungültig eingelegten Wahlzettel und die ermittelten Wahlresultate hat.
Erwahrung der GemeinderatsresultateDas Zentralwahlbüro hat die Gemeinderatsresultate – vorbehältlich einer allfälligen Anordnung einer Nachzählung durch den Stadtrat – erwahrt, da die Überprüfung der Ermittlung der Gemeinderatsresultate beim knappen Resultat in den Wahlkreisen 9, 11 und 12 für die EVP und die SD in Bezug auf das zu erreichende 5-Prozent-Stimmenquorum keine Anzeichen für Unregelmässigkeiten ergeben hat. Auch die Überprüfung der Differenzen bei den Kreisabschlüssen in Bezug auf die ungültigen und ungültig eingelegten Wahlzettel ist plausibel und hat keine Auswirkungen auf die ermittelten Wahlresultate.
Stadtrat entscheidet als wahlleitendes Gremium über eine NachzählungDer Stadtrat wird an seiner morgigen regulären Sitzung von der Erwahrung der Gemeinderatsresultate Kenntnis nehmen und über eine allfällige Nachzählung Beschluss fassen.
 

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