Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Velofahrenden

 
«Ich bin überzeugt, dass die Rot-Einfärbungen bei Gefahrenstellen einen Beitrag leisten, um die motorisierten Verkehrsteilnehmenden beim Queren von Radstreifen auf vortrittsberechtigte Velofahrende aufmerksam zu machen», erklärte Stadtrat Dr. Richard Wolff, Polizeivorsteher, anlässlich der heutigen Medienkonferenz. Noch in diesem Jahr erfolgt diese Markierungsmassnahme an zwanzig bereits bestimmten Örtlichkeiten (siehe unten). Im Folgejahr sind weitere zwanzig Rot-Einfärbungen geplant.
Bislang fehlte für die Rot-Einfärbung des Radstreifens ausserhalb von bewilligten Pilotprojekten die gesetzliche Grundlage. Seit dem 1. Januar 2014 ist jedoch die Weisung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) betreffend «Besondere Markierungen auf der Fahrbahn» in Kraft. Diese ermöglicht es nun, diese Massnahmen definitiv umzusetzen. Einen wesentlichen Beitrag zur Erarbeitung dieser Weisung leistete dabei ein vom ASTRA bewilligter und in der ersten Jahreshälfte 2011 durchgeführter Versuch. An fünf Örtlichkeiten in der Stadt Zürich (Bahnhofquai, Walchebrücke, Zollbrücke, Dörfli- / Schwamendingerstrasse und Birchstrasse) wurden an Gefahrenstellen Rot-Einfärbungen vorgenommen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienten als Grundlage für die neue Weisung.
Nicht über lange Strecken
Die Weisung schafft die Klarheit darüber, an welchen Örtlichkeiten und in welcher Form diese Markierung zu verwenden ist. So darf nur «jener Bereich, wo eine erhöhte Gefahr besteht, dass der motorisierte Verkehr beim Queren des Radstreifens das Vortrittsrecht des Radfahrers missachtet» markiert werden. Zudem muss die Markierung in Verbindung mit einem Radstreifen stehen. Die Markierung ist explizit nur in Verzweigungs- oder Einspurbereichen möglich, wenn aufgrund der Verkehrs- oder Sichtverhältnisse eine erhöhte Gefahr der Vortrittsmissachtung des Veloverkehrs besteht.
Der Zusammenhang zwischen der Einfärbung und der Konfliktstelle muss für die Verkehrsteilnehmenden offenkundig sein. Der Einsatz der Markierung hat zurückhaltend zu erfolgen, damit Gefahrenstellen allen Verkehrsteilnehmenden bewusst gemacht werden. Ein zu häufiger Einsatz mindert die Wirkung. Als Orientierungs- oder Führungshilfe darf die rote Einfärbung nicht verwendet werden.

Leonhard- / Tannenstrasse
Hegibachplatz / -strasse
Binzmühle- / Friesstrasse
Binzmühle- / Ruedi Walter-Strasse
Thurgauer- / Hagenholzstrasse
Thurgauer- / Wallisellenstrasse
Schaffhauser- / Wattstrasse
Limmattaler- / Ottenbergstrasse
Wallisellenstrasse / Riedergrabenweg
Wallisellen- / Saatlenstrasse
Kasernen- / Militärstrasse
Werd- / Stauffacherstrasse
Kehlhofstrasse / Schlossgasse
Zweier- / Birmensdorferstrasse
Albis- / Paradiesstrase
Albis- / Widmerstrasse
Schweighof- / Uetlibergstrasse
Birmensdorfer- / Aemtlerstrasse
Birmensdorferstrasse / Triemlispital
Birmensdorfer- / Triemlistrasse

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