Zürich-Affoltern: Alt und Neu nachhaltig gestalten

Während sich Zürich-Affoltern im 19./20. Jahrhundert um den Zehntenhausplatz und Richtung Oerlikon entwickelte, blieb der Dorfkern Unteraffoltern erhalten. Er liegt heute im Übergang zwischen dem verdichteten Siedlungsrand und der offenen Landschaft. Der nördliche Stadtrand entwickelt sich seit 2006 sehr dynamisch. In den angrenzenden Gebieten Ruggächer, Aspholz Nord und Wolfswinkel entstanden und entstehen rund 1600 Wohnungen in dichter Bauweise, die Bevölkerungszahl von Affoltern wird auf rund 25 000 ansteigen.
Die Stadt will die Charakteristika von Unteraffoltern stärken, aber auch weitere Entwicklungen zulassen. Deshalb hat sie die baulichen Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Bau- und Zonenordnung überprüft und festgestellt, dass diese angepasst werden müssen, um die räumliche Qualität des Gebiets zu sichern. Das daraus entstandene Leitbild gibt die Richtung für die künftige Entwicklung vor und ist Grundlage für die erforderliche Anpassung der Kernzone Unteraffoltern.
Im Leitbild sind neben dem Entwicklungspotenzial von Alt und Neu weitere Erkenntnisse für die Zukunft des Gebiets festgehalten: Der bäuerliche Charakter von Unteraffoltern bleibt erhalten, es werden gezielt einzelne Neubauten gesetzt. Entlang der Blumenfeldstrasse bilden sich Neubauten in der Typologie des Dorfkerns aus. Der Charakter der Strassen im Dorfkern bleibt erhalten und wird entlang der Blumenfeldstrasse weitergeführt.
Künftige Neubauten entlang der Mühlackerstrasse orientieren sich in ihrer Dichte an Ruggächer und bilden den Stadtrand am Übergang zur Landschaft. Freiraum und Landschaft sind prägende Elemente zwischen den Siedlungsteilen, die Stellung der Neubauten lässt den Durchblick in die Landschaft weiterhin zu. Zu den prägenden Elementen im Siedlungsgebiet wie in der Landschaft zählen die Bäume, insbesondere auch Obstbäume.
Unter der Leitung des Amts für Städtebau hat die Stadt Zürich mit externen Planungsteams die vorliegenden Ziele erarbeitet. In einem nächsten Schritt beantragt der Stadtrat beim Regierungsrat die Planungszone über das Gebiet Unteraffoltern. Innerhalb des Planungszonen-Perimeters dürfen keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, die den definierten Zielen widersprechen – dies gilt bis zur Erweiterung und Überarbeitung der bestehenden Kernzone mit den entsprechenden Vorschriften in der Bau- und Zonenordnung. Die Kernzone ist während der folgenden drei Jahre festzusetzen. Zudem erarbeitet die Stadt eine Schutzverordnung für den Dorfkern Unteraffoltern.

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