Bedenkliche Bilanz der Alkohol- und Tabaktestkäufe 2012

Die Stadtpolizei Zürich führte im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz und der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich in verschiedenen Zürcher Stadtkreisen mehrere Alkohol- und Tabaktestkäufe durch. Das Augenmerk wurde dabei auf  Restaurants, Kioske, Kleinverkaufsstellen, Take-Aways und Festwirtschaften gelegt. Die 13- bis 15-jährigen Schülerinnen und Schüler erhielten bei insgesamt 133 Alkoholtestkäufen in 42 Fällen (31,6%) alkoholische Getränke.  Bei 34 Tabaktestkäufen wurde den Jugendlichen zehn Mal (29,4%) Tabak verkauft. Das Resultat bewegt sich somit im gleichen Rahmen wie im Jahr 2011. Das Bundesgericht hat im Frühjahr 2012 definitiv entschieden, dass Alkohol- und Tabaktestkäufe strafprozessual als verdeckte Ermittlung einzustufen sind. Deshalb dürfen Erkenntnisse aus solchen Testkäufen in einem Strafverfahren nicht verwendet werden. Das kantonale Gesundheitsgesetz erlaubt diese Testkäufe jedoch seit dem 1. Januar 2012 ausdrücklich. Deshalb besteht weiterhin die Möglichkeit, entsprechende verwaltungsrechtliche Massnahmen wie kostenpflichtige Belehrungen und Schulungen im Bereich Jugendschutz gegen die Patentinhabenden anzuordnen. Bei wiederholter Abgabe an Jugendliche können diese Massnahmen bis zu einem befristeten Verkaufsverbot für Alkohol und/oder Tabak oder gar dem Patententzug führen.
Die Schulungsgespräche mit Patentinhabern, deren Unternehmen wiederholt illegal Alkohol oder Tabak verkauft haben, finden auf der Suchtpräventionsstelle statt. Im Zentrum stehen dabei die Entwicklung eines Konzepts im Umgang mit Jugendschutz für den eigenen Betrieb, die Instruktion des Personals und die Auseinandersetzung mit Verkaufssituationen im Alltag.
Testkäufe sind nach wie vor eine wichtige Massnahme im Rahmen des Jugendschutzes rund um Alkohol und Tabak. Sie sind ein wirksames Instrument zur Überprüfung der Jugendschutzbestimmungen im Verkauf von Alkohol und Tabak und tragen wesentlich dazu bei, dass Verkaufsstellen und die Bevölkerung für die Anliegen des Jugendschutzes sensibilisiert werden. Deshalb werden auch im Jahr 2013 regelmässig Testkäufe durchgeführt.

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