Der Heimatschutz manövriert sich weiter ins Abseits

Der Heimatschutz ist mit seinem Rekurs gegen die Unterschutzstellung des Glaubten Quartiers vor dem Baurekursgericht gescheitert. Das Gericht fand weder formelle noch inhaltliche Mängel am Verfahren und den Entscheidungen der Denkmalpflegekommission und des Stadtrates. Trotzdem geht der Heimatschutz beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in Berufung. 36 Eigentümer sind durch diesen Schritt in ihrer Weiterentwicklung der Liegenschaften eingeschränkt. Das Veränderungsverbot bleibt bestehen. Renovationen oder energetische Sanierungen können nicht realisiert werden, und die drei Bauprojekte sind auf Eis gelegt, wodurch die Baukosten steigen.

In dieser Woche wurde auf 20minuten.ch berichtet, dass der Bundesrat bei Baueinsprachen das Kostenrisiko auf die Einsprecher übertragen möchte.

Es ist nicht überraschend, dass der Heimatschutz kritisch auf diese Meldung reagiert hat. Der aktuelle Stand bei den drei in Vorbereitung befindlichen Bauprojekten: Durch eine zweijährige Bauverzögerung und eine geschätzte Investition von 7,5 Mio. CHF mit einer Baukostensteigerung von 5% stehen die Familien vor zusätzlichen Kosten von 375’000 CHF.

Es ist vielen unverständlich, dass junge Familien entweder einer partiellen Enteignung oder zusätzlichen Kosten durch Baukostensteigerungen gegenüberstehen. Der Heimatschutz, der klagt, geht ein vergleichsweise geringes Risiko ein und kann sich durch Spenden finanziell absichern – eine Option, die bauwillige Familien nicht haben. Daher wäre es nur gerecht, wenn die klagende Partei bei einem Scheitern ihrer Klage einen Kostenanteil tragen müsste.

Einige Kommentare auf 20minuten.ch bezeichnen den Heimatschutz basierend auf ihren Erfahrungen gar als „Schattenbaubehörde“. In Diskussionen mit betroffenen Familien wurde auch der Begriff „Denkmalkolonialisten“ verwendet. Der Vergleich mit dem Kolonialismus erscheint treffend, geprägt von Unterwerfung und Ausbeutung. Der Hauptsitz des Heimatschutzes befindet sich in der Villa Patumbah, erbaut vom Kolonialisten Carl Fürchtegott Grob-Zundel, der in Sumatra Land für Tabakplantagen erwarb und durch die Ausbeutung chinesischer Arbeiter reich wurde.

Mit seiner Klagewelle nimmt der Heimatschutz weder Rücksicht auf demokratische Entscheidungen zu Bauprojekten noch auf private Bauherren, die sich keine Anwälte und hohen Gerichtskosten leisten können. Der Vergleich mit den Kindern, die für die Schoggi-Taleraktion arbeiten und nur 10% Provision für ihre Klassenkasse erhalten, ist dabei nicht weit hergeholt. Oft kaufen die Eltern die verbleibenden Taler, um den Verkaufserfolg ihrer Kinder nicht zu mindern.

Es ist erstaunlich, dass Schulen die konservativen Ansichten des Heimatschutzes unterstützen. Die Zeiten, in denen Heimatkunde auf dem Lehrplan stand, sind längst vorbei.

Bild Villa Patumbah – © Roland Fischer, Zürich (Switzerland) CC BY-SA 3.0

3 Gedanken zu „Der Heimatschutz manövriert sich weiter ins Abseits“

  1. Ein grundsätzlich heimatschutzfeindlicher, ja fast bösartiger Angriff. Objektiver Journalismus geht anders. Wir leben in einem Rechtsstaat und wer sich mit diesen legitimen Mitteln wehrt sollte nicht verunglimpft werden. Der Kolonialismusvorwurf ist absolut unangebracht.

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  2. Ich verstehe den Vergleich und finde ihn sehr objektiv. Insbesondere wenn man die Details kennt und noch genauer recherchiert. Der Stadtrat hatte mit dem Heimatschutz bezüglich Einführung der BZO einen Kompromiss abgeschlossen. Nun gibt es diese 180 Grad Wende vom Heimatschutz und dieser verhindert einen demokratischen Entscheid! Wurde doch die ganze BZO und der Siedlungsplan vom Volk angenommen!

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  3. Heimatschutz bashing
    In seinem Artikel vom 15.9.2023 nimmt Christian Hirt den Weiterzug des Baurekursgerichtsentscheides betreffend Unterschutzstellung der Siedlung «Burchdörfli» in Zürich Affoltern an das Verwaltungsgericht zum Anlass, um den Heimatschutz zu verunglimpfen.
    Nicht erwähnt wird in seinem Artikel, dass das Gesuch zur Schutzabklärung und zur moderaten Unterschutzstellung von 13 in diesen Häusern wohnenden Eigentümern ausgegangen ist – 13 Eigentümer haben sich dezidiert für eine Schutzabklärung und massvolle Unterschutzstellung ausgesprochen, 12 haben sich weder positiv noch negativ zu einer massvollen Unterschutzstellung geäussert und 11 Hausbesitzer haben sich gegen eine Unterschutzstellung gestellt.
    Auch nicht erwähnt wird, dass der städtische Denkmalschutz in ähnlich gelagerten Fällen – Siedlungen in der Zone ISOS A – seinen Entscheid betreffend Unterschutzstellung nach Einsprache des Heimatschutzes revidiert hat.
    Beides zeigt, dass der Heimatschutz durchaus legitimiert ist, den Baurekursgerichts-entscheid an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
    Ein Schlechtmachen des Heimatschutzes ist deshalb absolut fehl am Platz.
    Martin Waldmann, Zürich

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