Denkmalpflegekommission attestiert dem Burchdörfli keine Schutzwürdigkeit

In der Zwischenzeit liegen die Gutachten der Denkmalpflege und der Gartendenkmalpflege bezüglich der Unterschutzstellung des Burchdörflis vor. Die Denkmalpflege erachtet die einzelnen Gebäude und Gärten für sich alleine gesehen nicht als schutzwürdig. Sie sieht aber in der Gesamtheit der Siedlung eine leichte Schutzwürdigkeit gegeben im Sinne des Bau- und Planungsgesetzes laut §203.

Die Denkmalpflegekommission, teilt die Meinung der Denkmalpflege und Gartendenkmalpflege bezüglich der Einschätzung, dass die Liegenschaften als einzelne betrachtet nicht schutzwürdig sind. Es sind keine wichtigen Zeugen einer Epoche und beim Umschwung handelt es sich nicht um wertvolle Grünanlagen. Zu einer anderen Einschätzung kommt sie bei der Beurteilung des Gesamtbildes und der Frage, ob man das Ganze als Siedlung unter Schutz stellen soll. Sie verweist dabei auf den Umstand, «dass kein städtebauliches Konzept zu erkennen ist. Sie ist der Meinung, dass der Begriff Siedlung daher nicht korrekt ist.» Sie argumentiert, dass es sich um eine Baugruppe handelt, die über Jahre immer wieder mit dem gleichen Haustyp in kleineren Variationen ergänzt wurde. Zudem haben verschiedene Eigentümer unterschiedliche Veränderungen an den Bauten vorgenommen. Zum Teil ist nichtmehr erkennbar, dass die Häuser zum Burchdörfli gehören.

Auch wenn die paar Häuser einen gewissen Charme ausstrahlen, ist die Kommission der Meinung, dass sie zurecht nicht im Denkmalinventar aufgeführt ist. Sie erfüllt die Kriterien für einen wichtigen Zeugen gemäss PBG §203 nicht.

Wenn man den Charakter des Quartiers erhalten möchte, kann das nicht Thema der Denkmalpflege sein. Einschränkungen müssten ihrer Ansicht nach über nutzungsplanerische Massnahmen erfolgen.

Nach den Aktivitäten der Denkmalpflege sieht der Stand nun so aus:

OrganisationEinzelobjektEnsemble
Denkmalpflegenicht schutzwürdigleicht schutzwürdig
Gartendenkmalpflegenicht schutzwürdigin Verbindung mit der Siedlung schutzwürdig
Denkmalpflegkommissionnicht schutzwürdignicht schutzwürdig

Die Eigentümerinnen und Eigentümer können nun zu den verschiedenen Gutachten und Empfehlungen Stellung nehmen.

Der Stadtrat wird dann aufgrund der Gutachten, Empfehlungen der Denkmalpflegkommission, der Stellungnahmen der Eigentümer und unter Berücksichtigung von weiteren Aspekten einen Entscheid fällen.

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