Der Freigelassene wird allerdings nach wie vor verdächtig ins Tötungsdelikt involviert zu sein, da aber keine Fluchtgefahr bestehe, wurde er freigelassen. Pass und Schriften wurden gesperrt. (Tagesanzeiger 1.6.2010)
Der Freigelassene wird allerdings nach wie vor verdächtig ins Tötungsdelikt involviert zu sein, da aber keine Fluchtgefahr bestehe, wurde er freigelassen. Pass und Schriften wurden gesperrt. (Tagesanzeiger 1.6.2010)